AfD-Mitglieder sollen in der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz nicht mehr in Gemeindekirchenräten arbeiten dürfen. Das beschloss die Landessynode in Görlitz. Die AfD gehöre “in unheiliger Allianz mit Rechtsextremen” zu denjenigen, die Demokratie und Rechtsstaat aktiv bekämpfen, schreibt das Gremium in dem Beschluss.

Die gesamte Partei verfolge immer stärker menschenfeindliche Ziele, begründete die Landessynode den Beschluss. Die Mitgliedschaft oder tätige Unterstützung der AfD, etwa durch die Wahrnehmung eines Mandats, sei “unvereinbar mit dem Bekenntnis zu Wort und Sakrament und der Ausrichtung des Lebens auf Jesus Christus”. Daher sei dies auch unvereinbar mit Ämtern und Aufgaben als Älteste der Gemeinden oder im Verkündigungsdienst.

Die Katholische Kirche hatte im Februar auf ihrer Bischofskonferenz in Augsburg einen ähnlichen Beschluss gefasst.

Vorgaben sollen ab 2025 gelten

Die neue Vorgabe der evangelischen Kirche soll ab der Ältestenwahl im kommenden Jahr gelten. Die Kirchenleitung wurde aufgefordert, entsprechende Rechtsänderungen so schnell wie möglich durch Verordnung zu erlassen.

Das Kirchenparlament mit mehr als 100 Mitgliedern hatte am Freitag und Samstag in Görlitz getagt. Es vertritt rund 830.000 Mitglieder von etwa 1.100 Kirchgemeinden in Berlin, Brandenburg und dem sächsischen Sprengel Görlitz.

Der Beschluss folgt wenige Wochen, nachdem die Ankündigung eines evangelischen Pfarrers aus Sachsen-Anhalt für Aufsehen gesorgt hatte. Martin Michaelis hatte angekündigt, bei der Stadtratswahl im Sommer in seiner Heimat Quedlinburg für die AfD zu kandidieren. Er verlor daraufhin seinen Pfarrbereich und die Kirche leitete ein Disziplinarverfahren gegen Michaelis ein. Damit ist es ihm vorerst untersagt, öffentlich zu predigen, zu taufen und das Abendmahl auszuteilen. Ihm droht auch ein dauerhafter Entzug der Ordinationsrechte, aufgrund des Pfarrdienstrechts kann er aber nicht entlassen werden.



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