Im Prozess um WikiLeaks-Gründer Julian Assange haben die USA einen weiteren Schritt in Richtung Auslieferung erwirkt. Sie verhinderten einen weiteren Einspruch Assanges gegen dessen mögliche Auslieferung aus Großbritannien in die USA. Wie die britische Zeitung The Guardian berichtet, hat das Land ein vom Gericht gefordertes Schreiben mit Zusicherungen vorgelegt. Damit ist der Weg frei für eine Anhörung am 20. Mai, bei welcher das britische Oberste Gericht darüber entscheidet, ob sich Assange in den Vereinigten Staaten wegen Spionagevorwürfen verantworten muss.

Die USA versichern in dem Schreiben, dass Assange sich auf den ersten Verfassungszusatz berufen darf. Dieser besagt, dass der gebürtige Australier nicht aufgrund seiner Staatsangehörigkeit benachteiligt wird und dass für ihn derselbe Schutz im Rahmen des ersten Verfassungszusatzes gilt wie für einen Bürger der Vereinigten Staaten. Zudem schließt das Papier die Verhängung einer Todesstrafe aus. Ein Haken bleibt allerdings: Denn, so heißt es – die Anwendung des Rechts fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der US-Gerichte.

Stella Assange kritisiert Zusicherungen als unzureichend

Kritik an den US-amerikanischen Zusicherungen kam von Assanges Ehefrau, Stelle Assange, welche selbst Juristin ist. Sie schrieb auf X: “Die Vereinigten Staaten haben eine Nicht-Zusicherung in Bezug auf den ersten Verfassungszusatz und eine Standard-Zusicherung in Bezug auf die Todesstrafe abgegeben.” Mit dem Schreiben würden die USA die frühere Behauptung der Staatsanwaltschaft nicht zurückzuziehen, wonach Assange keine Rechte auf die Anwendung des ersten Verfassungszusatzes habe, weil er kein US-Bürger sei, schrieb sie weiter. Assange appellierte an den US-Präsidenten Joe Biden, die Strafverfolgung gegen ihren Ehemann einzustellen.

Hintergrund für die nunmehr erfolgten Zusicherungen ist eine Entscheidung des Obersten Gerichts in London. Dort war im Februar und März verhandelt worden, ob der WikiLeaks-Gründer Berufung gegen seine Auslieferung an die USA einlegen darf. Die britischen Richterinnen, Victoria Sharp und Jeremy Johnson, lehnten den Berufungsantrag der Verteidigung des WikiLeaks-Gründers in sechs von neun Punkten ab. Zu den drei verbliebenen sollte die US-Seite aber – wie nun geschehen – noch einmal Zusicherungen nachliefern dürfen, um eventuelle Bedenken gegen eine Auslieferung auszuräumen.

Assange drohen bis zu 175 Jahre Haft

Weil die USA dem somit nachgekommen sind, steht fest, dass am 20. Mai eine weitere Anhörung stattfindet. Wird Assanges Antrag auf Berufung dort abgelehnt, hat er seine Rechtsmittel in Großbritannien ausgeschöpft. Assanges Auslieferung könnte damit binnen eines Monats vollzogen werden. Als letzte juristische Möglichkeit bliebe ihm, den Fall noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

In den USA wird Assange Verschwörung vorgeworfen. Er soll der Whistleblowerin Chelsea Manning dabei geholfen haben, in Regierungsnetzwerke einzudringen und geheime Militärdokumente herunterzuladen. Mit seinen Veröffentlichungen machte er unter anderem das Verhalten US-amerikanischer Soldaten im Irak-Krieg öffentlich. Die USA werfen ihm vor, dadurch aber auch das Leben von Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Bei einer Verurteilung in allen Anklagepunkten drohen Assange bis zu 175 Jahre Haft. Er sitzt bereits seit fünf Jahren in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis.



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