Braunschweig. Die Verteidiger des auch im Fall Maddie mordverdächtigen Christian B. greifen im Vergewaltigungsprozess gegen den 47-Jährigen weiter die Glaubwürdigkeit von Zeugen an. Der als Hauptbelastungszeuge in diesem Verfahren geltende 53-Jährige habe seine Geschichte mehrfach angepasst, sagte Anwalt Friedrich Fülscher am Freitag im Landgericht Braunschweig. Er sei mit neuen Versionen gekommen, wenn er Infos aus der Presse gehabt oder gewusst habe, dass ihm andere Zeugen widersprechen würden. Mit weiteren Zeugen und Schriftstücken will die Verteidigung die Geschichte des Hauptbelastungszeugen widerlegen.

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Dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter Christian B., einem Deutschen, werden in dem Braunschweiger Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal vorgeworfen. Das Verfahren erweckt internationales Interesse, weil B. auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann, genannt Maddie, unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Insgesamt gilt die Unschuldsvermutung.

Zwei der mutmaßlichen Vergewaltigungen will der Belastungszeuge auf Videos gesehen und den Angeklagten darauf erkannt haben. Weil die betroffenen Frauen nicht ermittelt werden konnten und die Videos verschwunden sind, spielt die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen eine tragende Rolle für den Prozess. Nach Auffassung der Verteidigung sind Angaben, die der 53-Jährige zu den Videos gemacht hat, höchst zweifelhaft.

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Kleinere Einbrüche und Drogenhandel

Am zehnten Prozesstag wurde eine weitere Zeugin zu einer gemeinsamen Zeit mit Christian B. in Portugal vernommen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Berichten beschrieb die Frau auch positive Seiten des Angeklagten. Als sie sich 2005 an der Algarve kennenlernten, sei er ordentlich, höflich und nett gewesen. „Ich wusste, dass er ein Hallodri ist“, sagte sie mit Blick auf kleinere Einbrüche und Drogenhandel. „Aber wenn wir zusammen waren, war er geerdet, in seiner Art liebenswert“, sagte die 64-Jährige aus Dresden. Die beiden waren ihr zufolge kein Paar, hatten aber eine Art Beziehung und auch Sex.

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Als die Zeugin zu Gefängnisbesuchen bei Christian B. befragt wurde, offenbarte sie große Erinnerungslücken. Ihr wurde etwa eine Liste gezeigt, die der Angeklagte in der portugiesischen Haft geschrieben haben soll. Darauf standen Dinge, die aus seinem Haus gebracht werden sollten. Die Frau gab an, die Liste nicht zu kennen, sie habe auch nichts aus dem Haus holen sollen. Aus Ermittlungsakten geht aber hervor, dass sie selbst es war, die die Liste dem Bundeskriminalamt gab. Bei früheren Vernehmungen soll sie auch gesagt haben: „Ich habe gar nicht verstanden, warum wir das alles rausholen sollten.“

In der nächsten Woche soll die Richterin als Zeugin aussagen, die B. 2019 wegen der Vergewaltigung einer Amerikanerin in Portugal zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilte, die er derzeit noch absitzt.

RND/dpa



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