Nach zwanzig Jahren bekommen nun drei Überlebende des berüchtigten irakischen Abu-Ghraib-Gefängnisses ihre Chance, vor einem amerikanischen Gericht zu sprechen. Laut der US-Nachrichtenagentur „AP“, verklagen sie den Militärunternehmer CACI, dem sie vorwerfen, für ihre Misshandlungen verantwortlich zu sein. Der für den 15. April 2024 in Alexandria, Virginia, geplante Prozess bietet den Überlebenden von Abu Ghraib erstmals die Möglichkeit, ihre Foltervorwürfe vor einer amerikanischen Jury darzulegen.

Überlebende von Abu Ghraib: Unternehmen schuf Voraussetzungen für Folter

CACI, die Firma, die die Verhörspezialisten für das Gefängnis stellte, weist jede Schuld von sich. Die Kläger argumentieren jedoch, dass CACI die Bedingungen schuf, die zu ihrer Folter führten. Sie stützen ihre Behauptungen auf Regierungsermittlungen, die darauf hindeuten, dass CACI-Auftragnehmer Militärpolizisten anwiesen, Gefangene für ihre Befragungen „weich zu machen“.

CACI jedoch hält dagegen und betont, dass die Verantwortung für die Bedingungen in Abu Ghraib bei der US-Militärregierung liegen würde. In ihren Gerichtsdokumenten behaupten die Anwälte des Unternehmens, dass der gesamte Fall lediglich ein Versuch sei, das Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, weil seine Mitarbeiter in einem Kriegsgefangenenlager arbeiteten.

Oberster Gerichtshof schickt Abu Ghraib Fall zurück zur Verhandlung

Seit 2008 wurde der Fall mehrmals vor Gericht verhandelt und CACI hat etwa zwanzig Mal versucht, ihn zu stoppen. Aber im Jahr 2021 sagte der Oberste Gerichtshof der USA „Nein“ zu CACIs Berufungsversuchen und entschied, dass der Fall erneut vor dem Bezirksgericht verhandelt werden soll.

 

Die US-Regierung könnte sich als Wild Card in dem Prozess erweisen, da sowohl die Kläger als auch CACI beklagen, dass ihre Fälle durch Regierungsbehauptungen behindert wurden, die besagen, dass einige Beweise, wenn sie öffentlich gemacht würden, Staatsgeheimnisse offenbaren könnten, die die nationale Sicherheit gefährden würden.

Die drei Kläger wurden nach einer Haftdauer von zwei Monaten bis zu einem Jahr freigelassen, ohne jemals angeklagt worden zu sein.





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