Zwangsräumungen: Mietenwahnsinn in Berlin: Friede den Hütten

Foto: dpa/Monika Skolimowska

»Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Selbstmord treiben, einen in einen Krieg führen und so weiter. Nur weniges davon ist in unserem Staate verboten.« Was Berthold Brecht in »Me-ti. Buch der Wendungen« geschrieben hat, könnte man um zahlreiche Zeilen ergänzen. Eine Möglichkeit: Man kann einen aus seiner Wohnung werfen.

Die existenzielle Bedrohung, die selbst die Gefahr einer Zwangsräumung ist, zeigt sich im Fall von Manfred »Manne« Moslehner. Der 84-Jährige muss vor Gericht erscheinen. Er soll nach dem Willen der Eigentümer einer Modernisierung weichen, damit das Haus, in dem er wohnt, saniert und teuer verkauft werden kann. Dass er auf seine Nachbar*innen angewiesen ist – egal. Dass er sein ganzes Leben dort wohnt – egal. Dass alle ihm nahestehenden Menschen sagen, dass er eine Räumung wahrscheinlich nicht übersteht – egal.

Die Sache ist noch nicht entschieden. Und sicher, das Gericht wird den Fall sach- und fachgerecht bearbeiten, abwägen zwischen dem Interesse, Gewinn mit Eigentum zu machen, und dem Bedürfnis, ein Dach über dem Kopf zu haben. Das Urteil wird am Ende wahrscheinlich offiziell gestempelt, oder – wir sind im 21. Jahrhundert! – digital signiert. Der Gesetzeslage entsprechend eben. Aber Gesetze, die es ermöglichen, dass Menschen in die Obdachlosigkeit geräumt werden, gehören abgeschafft. Eigentum hin oder her.

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