Länderforderung an den Bund
„Einfach nur fahrlässig“: Wüst dringt auf Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen
Feuerwehrleute bewegen sich und ihre LKW durch das Hochwasser in der Fischbachstrasse in Saarbrücken.
Quelle: Harald Tittel/dpa
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Angesichts der Flutschäden im Saarland hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) die Bundesregierung aufgefordert, die von den Ländern geforderte Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einzuführen. „Eine Pflichtversicherung für Elementarschäden würde nicht nur vielen Menschen Sicherheit geben und sie im Ernstfall vor dem wirtschaftlichen Ruin bewahren. Wir würden damit auch im Sinne des Steuerzahlers handeln, der nach den jetzigen Regelungen immer wieder für Milliardenschäden gerade stehen muss. Das kann einfach nicht sein“, sagte Wüst dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
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Die Länder hatten die Bundesregierung bereits vor zwei Jahren aufgefordert, eine entsprechende Versicherungspflicht einzuführen. Wüst kritisierte die Bundesregierung nun wegen Tatenlosigkeit: „Auch als Lehre aus der Hochwasserkatastrophe 2021 haben die Länder den Bund einstimmig aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für eine Pflichtversicherung zu schaffen“, mahnte er. „Dass wir sie zwei Jahre später immer noch nicht haben, ist einfach nur fahrlässig.“ Deutschland stehe im Dauerregen, doch der Bundeskanzler spanne den Regenschirm nicht auf, bemängelte Wüst weiter. Scholz habe sich als Finanzminister und Bundeskanzler für die Einführung ausgesprochen. „Es ist eine Frage der Führungskompetenz, ob Olaf Scholz beim richtigen Umgang mit den Hochwassergefahren sein Wort halten kann.“
Länder wollen Thema erneut auf die Tagesordnung setzen
Die nächste Sitzung der Ministerpräsidenten wird gemeinsam mit dem Kanzler am 20. Juni stattfinden. Dann wollen die Regierungschefinnen und -chefs der Länder das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen. „Ein nochmaliges Verschieben ist nach den Jahren des Nichthandelns nicht akzeptabel. Die Saar mahnt“, betonte Wüst, der auch erklärte, Deutschland werde sich an Extremwettereignisse „als Teil unseres Alltags gewöhnen müssen“. Das Hochwasser im Saarland zeige dies einmal mehr. „Zu einer klugen Politik der Klimaanpassung gehört auch die richtige finanzielle Schadensvorsorge.“
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Neben dem Bund-Länder-Votum der Ministerpräsidentenkonferenz gibt es auch noch einen Bundesratsbeschluss, der den Bund zur Gesetzgebung auffordert. Zuletzt hatte sich das Justizministerium skeptisch geäußert, das für ein entsprechendes Gesetz zuständig wäre. So „löst die Einführung einer bundesweiten Elementarschadenpflichtversicherung das Problem der Gefahr für Schäden an Gebäuden und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nicht“, sagte eine Sprecherin der Augsburger Allgemeinen. Sie verwies unter anderem auf den bürokratischen Aufwand als Folge der notwendigen Kontrollen. „Diese Kontrolle ist bei vielen Millionen Wohngebäuden in Deutschland und der zur Prüfung notwendigen versicherungsrechtlichen Expertise überaus aufwendig und kostenintensiv.“ Das Bundesjustizministerium gab weiter zu bedenken, eine Versicherungspflicht würde das „Wohnen in ganz Deutschland teurer machen“. Die Versicherungsbranche schätze, „dass die Kosten je Einfamilienhaus bei 100 bis 2000 Euro jährlich liegen würden“, sagte die Sprecherin.