Im Prozeß gegen Björn Höcke wegen der Formulierung „Alles für Deutschland“ lohnt ein Blick auf die Tradition der Worte. Zudem geht es um die Frage, was ein Angeklagter zum Rechtsfall sagen darf, wenn die Staatsanwaltschaft schon redselig ist. Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.



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