Mölln. Vor neuen Monaten wurde Murat K. (Name geändert) bei einer Razzia gegen einen Drogenring am 6. Juni 2023 festgenommen. Seitdem sitzt der 28-Jährige aus Mölln in Untersuchungshaft. Er soll kiloweise Kokain gekauft und gewinnbringend weiterverkauft haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, Großdealer aus Münster dazu angestiftet zu haben, größere Mengen des Stoffs aus den Niederlanden einzuführen und nach Mölln zu transportieren. Am vergangenen Verhandlungstag nun überraschten seine beiden Verteidiger mit dem Antrag auf Haftprüfung für ihren Mandanten. Sie fordern seine Freilassung, weil keine Fluchtgefahr bestehe.

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Ist mit sechs Jahren Freiheitsstrafe zu rechnen?

„Fluchtgefahr ist allein aufgrund der Straferwartung nicht gegeben“, erklärte Rechtsanwalt Christian Schuhmacher, der zusammen mit seinem Kollegen Merlin Böttcher die Verteidigung übernommen hat. So habe das Gericht signalisiert, dass eine Freiheitsstrafe mit „einer Sechs vor dem Komma“, drohe. Aufgrund der langen Untersuchungshaft und anderer Gründe rechne sein Mandant damit, nur ein Drittel so einer Strafe verbüßen zu müssen.

Schuhmacher nannte weitere Gründe, die gegen eine Fluchtgefahr sprächen. So habe der 1995 in Mölln geborene Angeklagte eine enge Beziehung zu seiner Familie. Er habe sechs Geschwister. Viele von ihnen zeigten ihre Verbundenheit dadurch, dass sie jeden Verhandlungstag im Zuschauerraum beiwohnen.

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Frau des Hauptangeklagten im Zeugenstand

Seine Partnerin wurde am Donnerstag in den Zeugenstand gerufen. Sie hat drei Kinder zusammen mit dem Angeklagten. Nach einigen Fragen zu ihren persönlichen Verhältnissen stellte sich heraus, dass die beiden nach islamischen Recht verheiratet sind, aber nicht standesamtlich in Deutschland getraut wurden. Richterin Ute Schulze Hillert stellte ihr daraufhin frei, auszusagen. Sie lehnte ab.

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Von einer Vielzahl von angeklagten Fällen könne nach seiner Einschätzung der Beweislage nicht mehr die Rede sein, erklärte Schuhmacher. Erneut erklärte er seine Zweifel an der Beweislage. „Das Gericht darf Mengen nicht einfach schätzen“, sagte er im Hinblick auf die mutmaßliche Menge der gehandelten Drogen, die sich aus Audionachrichten und Chatverläufen der Überwachung ergeben sollen. So lasse der Satz „Bruder, ich brauche noch ein halbes“, nicht den Schluss zu, dass es sich um ein halbes Kilogramm handele.

Verteidiger deutet ein Geständnis an

Schuhmacher erklärte, eine Aufhebung des Haftbefehls gegen seinen Mandanten könne die Prozessökonomie verbessern. Er deutete an, dass es zu einer Verständigung kommen könne. Was er damit genau andeutete, ließ er offen. Doch in der Regel wird einem Angeklagten bei Verständigungen im Falle eines Geständnisses eine niedrigere Haftstrafe in Aussicht gestellt. Die Richterin erklärte, dass kein Zusammenhang zwischen einer Haftprüfung und einer Verständigung bestünden. Ob der Angeklagte aus der Haft entlassen wird, blieb am Donnerstag offen. Im März gibt es diverse weitere Verhandlungstage.

LN



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