Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD und deren Jugendorganisation Junge Alternativer (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Zu diesem Urteil kam das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Das Gericht verkündete sein Urteil an diesem Montag und bestätigte damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Damit darf der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Wochenlang hatten sich die AfD und der Verfassungsschutz vor Gericht gestritten. Dabei ging es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln die Partei sowie deren Jugendorganisation Junge Alternative (JA) zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Zudem ging es um die Einstufung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als “gesichert extremistische Bestrebung”. In der Vorinstanz hatten die Richter am Verwaltungsgericht Köln die Bewertung 2022 so bestätigt.

Als nächste Stufe nach dem Verdachtsfall steht die Feststellung, dass das Objekt eine gesichert extremistische Bestrebung ist. Im Fall der JA hat das Bundesamt dies bereits erklärt und das Verwaltungsgericht Köln dies im Februar 2024 auch bestätigt. Vor dem OVG aber ging es jetzt noch nicht um diese Frage.

Die Anwälte der Partei hatten bereits im Vorfeld angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen. Dabei würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer möglichen Revision die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen. Da das Gericht in Münster die letzte Tatsacheninstanz ist, könnte die AfD vor dem Bundesverwaltungsgericht allerdings keine neuen Beweisanträge mehr vortragen. Das Bündnis “Keinen Meter den Nazis” hat für Montag eine Mahnwache in der Nähe des OVG angekündigt.



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