Saarbrücken
Das Landgericht Saarbrücken hat einen weiteren Prozess gegen den verurteilten Polizistenmörder von Kusel eingestellt. Der 40-Jährige musste sich in einer Berufungsverhandlung unter anderem wegen Jagdwilderei verantworten. Nach einer Zwischenberatung der Kammer wurde das Verfahren auf Antrag der Staatsanwalt vom Gericht eingestellt. Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin hätten sowohl ein Freispruch als auch eine Verurteilung nichts am Urteil des Landgerichts Kaiserslautern geändert und seien für das Strafmaß unerheblich.
Zum Prozessauftakt bezeichnete der Angeklagte die Vorwürfe als “erstunken und erlogen”. Ihm war vorgeworfen worden, im September 2017 bei Spiesen-Elversberg nordöstlich von Saarbrücken ohne Jagdberechtigung ein Reh geschossen zu haben. Dabei wurde er laut Anklage von einem Zeugen beobachtet. Als dieser sich auf einem Feldweg dem Fahrzeug des Angeklagten in den Weg gestellt habe, sei der mutmaßliche Wilddieb auf ihn zugefahren. Der Zeuge gab an, er habe sich nur durch einen Sprung zur Seite retten können.
Das Urteil gegen Andreas S. wegen Mordes an zwei jungen Polizisten ist seit dem Sommer 2023 rechtskräftig. Das Landgericht Kaiserslautern hatte den Mann im November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen.
Der Saarländer hatte am 31. Januar 2022 eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und einen 29 Jahre alten Polizeikommissar bei ihrer nächtlichen Streife in Kusel erschossen, um seine gewerbsmäßige Jagdwilderei zu verdecken. Im Laderaum seines Kastenwagens hatten die Polizisten zuvor mehr als 20 gewilderte Hirsche und Rehe entdeckt.
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