Das international kritisierte Gesetz gegen homosexuelle Handlungen in Uganda bleibt in Kraft. Das ugandische Verfassungsgericht wies eine Klage von Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftlern und zwei
Parlamentsabgeordneten der regierenden Partei Nationale
Widerstandsbewegung ab. Das im vergangenen Mai verabschiedete Gesetz
werde weder aufgehoben noch ausgesetzt, teilte das Gericht in Kampala mit. 

Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte. Zudem verstoße es gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre.

Gesetz ermöglicht Todesstrafe in “schweren” Fällen

Uganda hatte im Mai 2023 trotz Protesten im Ausland eines der härtesten Gesetze gegen Homosexuelle verabschiedet. Der Gesetzestext formuliert als Strafbestand, dass Menschen “sexuelle Handlungen an einer Person des gleichen Geschlechts vornehmen oder zulassen, dass eine Person eine solche Handlung an ihm oder ihr vornimmt”. Wenn diese “homosexuellen Handlungen” zwischen Menschen als erwiesen betrachtet sind, können Beschuldigte mit lebenslanger Haft, in einzelnen “schweren” Fällen auch mit der Todesstrafe geahndet werden. 

Mit dem Gesetzestext werden zahlreiche homosexuellenfeindliche Narrative bedient. Zu den “schweren” Fällen zählen etwa gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit Menschen, die an HIV erkrankt sind, unter Drogeneinfluss stehen, eine Behinderung haben oder minderjährig sind.

International wurde das Gesetz, nachdem es in Kraft getreten war, kritisiert. Das Auswärtige Amt verurteilte es als “eklatante Verletzung” von Menschenrechten. US-Präsident Joe Biden forderte die sofortige Aufhebung des Gesetzes. Die Niederlande setzten als Reaktion finanzielle Zuwendungen an Uganda aus.



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