Es war eine große Ersparnis, die die drei Anwaltskanzleien Bernstein Litowitz Berger & Grossmann, Friedman Oster & Tejtel sowie Andrews & Springer dem E-Auto-Bauer Tesla Ende Januar vor Gericht einklagten. Auf Wunsch ihres Mandanten, Tesla-Aktionär Richard Tornetta, fochten sie das 52 Mrd. Euro schwere Aktienpaket, das Tesla-CEO Elon Musk als Entlohnung im Jahr 2017 zugesprochen worden war, erfolgreich an.

Musks Entlohnung sei „absurd“ gewesen, argumentierten die Anwälte damals. Musk habe sich auf Kosten seiner Aktionäre „ungerechtfertigt zu bereichern gesucht“. Ihr Mandant Tornetta sprach nach der Urteilsverkündigung gar von einem „guten Tag für die Guten“.

Nun fordern die Anwälte ihre eigene Entlohnung von den Tesla-Aktionären ein: Für ihre erfolgreiche Klage seien 6 Mrd. US-Dollar, umgerechnet ca. 5,5 Mrd. Euro, gerechtfertigt und fair. Wie „CNBC“ berichtet, entspräche dieser Betrag einem Stundenhonorar von ca. 266.239,18 Euro pro Anwalt. Dies stelle die höchste Anwaltshonorarforderung dar, die in der Geschichte der USA je dokumentiert wurde.

Enron-Skandal brachte Anwälten 634 Mio. Euro ein

Eine annähernd vergleichbare Honorarforderung hatte es bisher nur 2008 nach dem Bilanzfälschungsskandal um den Energiekonzern Enron gegeben. Damals handelten Anwälte einen 6,6 Mrd. Euro schweren Vergleich aus und forderten im Gegenzug 634 Mio. Euro Honorar.

Teslas Anwälte argumentieren nun, die von ihnen geforderten Honorarkosten könnten problemlos vom eingeklagten Milliardenbetrag abgezogen und zudem von den Steuern abgeschrieben werden. Nach ihrer Auffassung entstünden Tesla-Aktionären also gar keine realen Kosten.

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