Teslas Supercharger, die Schnellladesäulen des amerikanischen Autobauers, könnten in Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen, wie die „MOZ“ berichtet. Demnach seien sie gemäß der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe illegal, da sie nicht dem deutschen Eichrecht entsprechen.
Teslas Supercharger in Deutschland nicht legal
In einem Statement gab die Senatsverwaltung an, dass aktuell „keine Tesla-Schnellladesäule in Berlin und Brandenburg dem deutschen Eichrecht“ entspräche. Dieses Problem beschränke sich jedoch nicht nur auf diese Regionen, sondern treffe auf alle Standorte von Elon Musks Firma in Deutschland zu.
Bereits im Jahr 2022 wurden in einer Untersuchung des Technologieprogramms des Bundeswirtschaftsministeriums, dem „IKT für Elektromobilität“, ähnliche Vorwürfe erhoben. Die Supercharger von Tesla verfügten über keinen korrekten Stromzähler, der die geladene Energiemenge und die damit verbundenen Kosten aufzeigen würde, was laut deutschem Recht jedoch erforderlich ist.
Laut der Senatsverwaltung könne die Nutzung ungeeichter Messgeräte im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Darüber hinaus könnten im Rahmen der Markt- und Verwendungsüberwachung Maßnahmen gegen die Hersteller oder Nutzer eingeleitet werden. Doch was bedeutet das für Tesla?
Tesla soll sich selbst anzeigen
Im Grunde genommen erfordere das deutsche Recht, dass Betreiber nicht konformer Ladesäulen einen Umrüstplan vorlegen und sich selbst anzeigen müssen. Dann würden die Eichbehörden im Einzelfall entscheiden, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Ziel eines fairen Wettbewerbs, der Verbraucherschutz und die Ladeinfrastrukturziele berücksichtigt werden.
Trotz der Vorwürfe, die Supercharger könnten gegen das deutsche Eichrecht verstoßen, ist es nach Informationen der MOZ unwahrscheinlich, dass Tesla seine Ladesäulen abbauen muss. Offenbar tolerieren die Behörden den rechtswidrigen Zustand zumindest bis zum Abschluss des Verfahrens. Für Tesla-Kunden und Nutzer von Elektroautos dürfte sich also zunächst nichts ändern. Sie können weiterhin ihre Fahrzeuge an den Superchargern laden.