BERLIN. Bisher ist die Bundesregierung nicht der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nachgekommen, das Gesetz zum Verbot von Kinderehen zu überarbeiten. Doch die Frist läuft ab. Bis spätestens 30. Juni muß es eine Novelle geben, sonst ist das Gesetz ungültig. Kinderehen wären dann in Deutschland legal.

Bisher hat die SPD-Grüne-FDP-Koalition keinen Entwurf dafür vorgelegt. Selbst wenn sie es täte, dürfte der Gesetzgebungsweg gewisse Zeit in Anspruch. Denn er muß in mehreren Lesungen im Bundestag debattiert und dann beschlossen werden.

Die Union sieht die Uhr dafür ablaufen. In der vergangenen Woche forderte die Opposition die Koalition auf, endlich zu handeln. Die Mängel im aktuellen Gesetz müßten nun schleunigst beseitigt werden. Laut ihrer Befürchtungen könnten verbotene Kinderehen wieder wirksam werden, wenn die Regierung die Frist verpaßt. Von einem „erheblichen Einschnitt in das Kindeswohl“ war die Rede.

Minderjährige in Kinderehen sollen Unterhalt bekommen

Hintergrund: Das 2017 erlassene Gesetz untersagt für Deutschland im Ausland geschlossene Ehen, wenn einer der Partner jünger als 16 Jahre alt ist. Dies trifft fast ausschließlich auf Mädchen zu. Die Grünen hatten damals gegen das Gesetz gekämpft.

Das Verfassungsgericht hatte jedoch bemängelt, es fehle an Regelungen, die Minderjährige schützen, sobald sie nach Deutschland einreisen. Wenn ihre Ehe damit unwirksam ist, müßten unter anderem Unterhaltsansprüche geklärt werden. Außerdem verlangte Karlsruhe, daß eine verbotene Ehe gültig werde, sobald der Partner volljährig werde.

Das von Marko Buschmann (FDP) geführte Bundesjustizministerium versuchte, die Situation jetzt zu beruhigen. „Das Ministerium wird in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen“, hieß es gegenüber der Bild-Zeitung. (fh)



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