Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat gegen fünf Mitglieder der Letzten Generation Anklage wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben. Konkret geht es um Aktionen der Gruppe gegen eine Raffinerieanlagen in Schwedt, den Flughafen Berlin-Brandenburg und das Barberini Museum in Potsdam. In diesem Zusammenhang wirft die Staatsanwaltschaft den Aktivisten auch die Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung, Sachbeschädigung und andere Straftatbestände vor.
Wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt, betreffe der Tatvorwurf die Beschuldigten als “Mitglieder einer Teilgruppe der Letzten Generation”, die sich “zur Begehung von Straftaten einigen Gewichts” bereit erklärt und an diesen beteiligt hätte. Der Personenzusammenschluss sei “nicht nur auf längere Dauer angelegt” gewesen, sondern habe auch der “Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses” gedient.
Die Bildung einer kriminellen Vereinigung kann gegeben sein, wenn das
Ziel einer Gruppierung von mindestens drei Personen darauf ausgerichtet
ist, erhebliche Straftaten zu begehen. Im Fall der Letzten Generationen
halten Expertinnen wie die Juraprofessorin Katrin Höffler den Vorwurf für übertrieben.
Im Dezember 2022 waren Ermittler unter Federführung der Staatsanwaltschaft Neuruppin mit Durchsuchungen in mehreren Bundesländern gegen die Letzte Generation vorgegangen. Die Ermittlungen lösten eine kontroverse politische Debatte aus. Unterstützer der Letzten Generation appellierten an die Staatsanwaltschaft, von einer Anklage abzusehen.
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Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat gegen fünf Mitglieder der Letzten Generation Anklage wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben. Konkret geht es um Aktionen der Gruppe gegen eine Raffinerieanlagen in Schwedt, den Flughafen Berlin-Brandenburg und das Barberini Museum in Potsdam. In diesem Zusammenhang wirft die Staatsanwaltschaft den Aktivisten auch die Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung, Sachbeschädigung und andere Straftatbestände vor.
Wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt, betreffe der Tatvorwurf die Beschuldigten als “Mitglieder einer Teilgruppe der Letzten Generation”, die sich “zur Begehung von Straftaten einigen Gewichts” bereit erklärt und an diesen beteiligt hätte. Der Personenzusammenschluss sei “nicht nur auf längere Dauer angelegt” gewesen, sondern habe auch der “Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses” gedient.