Die umstrittene Legalisierung von Cannabis in Deutschland kommt wie geplant zum 1. April. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier setzte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig am Mittwoch ihre Unterschrift unter das beschlossene Gesetz. Das Vorhaben der Ampel-Koalition, gegen das bis zuletzt Proteste laut wurden, tritt damit am Ostermontag in Kraft.

Experten: THC-Grenzwert soll bei 3,5 ng/ml liegen

Eine unabhängige Expertengruppe hat derweil einen THC-Grenzwert vorgeschlagen, bei dessen Erreichen das Fahren eines Autos im Straßenverkehr nicht mehr erlaubt sein soll ist. Folgende Empfehlungen gaben die Wissenschaftler ab:

  • Der Grenzwert soll bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegen. Dies sei ein konservativer Ansatz. Der Wert sei vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille und würde noch deutlich unterhalb der Schwelle liegen, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
  • Für Cannabiskonsumenten soll es ein absolutes Alkoholverbot am Steuer geben.
  • Zum Nachweis des aktuellen Cannabiskonsums sollen Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening genutzt werden.

Mit dem Vorschlag des Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC sollen nur diejenigen sanktioniert werden, deren Cannabiskonsum in einem bestimmten zeitlichen Bezug zum Fahren eines Kraftfahrzeuges erfolgte und so eine Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hatte.

Damit der von der Expertengruppe erarbeitete Grenzwert auch Anwendung findet, ist eine Veränderung des Straßenverkehrsgesetzes notwendig.





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