BERLIN. Deutschland hat anderen Staaten seit dem Jahr 2000 insgesamt 15,8 Milliarden Euro Schulden erlassen. Die größten Beträge entfielen auf den Irak (4,7 Milliarden), Nigeria (2,4 Milliarden) und Kamerun (1,4 Milliarden), antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner. Zuerst hatte Die Welt darüber berichtet.
Im vergangenen Jahr, das heißt für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023, lag die erlassene Summe bei 66 Millionen Euro. Zusammengenommen schloß Deutschland seit 2000 mit 52 Ländern Abkommen zur Regelung des Schuldenerlasses, während es umgekehrt keinen einzigen Staat gab, der Deutschland Schulden erließ. Als Begründung für die Schuldenerlasse führte die Regierung an, auf diese Weise zur ökonomischen Stabilität, zur „Wiedererlangung der Schuldentragfähigkeit“ und zur Armutsbekämpfung in den betroffenen Ländern beitragen zu wollen.
Brandner: Geld wird in Deutschland benötigt
Dagegen zeigte sich AfD-Politiker Brandner skeptisch, ob die Erlasse „überhaupt etwas bewirken“. Vielmehr werde das Geld in Deutschland selbst benötigt. „Warum sollte die vermeintliche wirtschaftliche Stabilität in Ländern Afrikas mehr wert sein als die Sanierung unserer Brücken, Straßen und Schienen?“, fragte er. Schuldenerlasse müsse man sich leisten können. „Das tut Deutschland nicht.“
Neben den erlassenen Schulden hatte er die Bundesregierung auch nach dem aktuellen Schuldenstand anderer Staaten gegenüber Deutschland gefragt. Dieser beträgt laut Regierung etwa 12,2 Milliarden Euro. Die höchsten Forderungen bestehen demnach gegenüber Ägypten (1,5 Milliarden), Indien (1,1 Milliarden) und Simbabwe (889 Millionen).
„Interne Instrumente der Risikosteuerung“
Unterteilt werden die gegenwärtig bestehenden Schulden in die Bereiche finanzielle Zusammenarbeit und Handelsforderungen. Letztere entstünden „in der Regel durch die Inanspruchnahme von Exportkreditgarantien durch deutsche Exporteure“, heißt es in der Antwort. Vor der Vergabe der Garantien prüfe die Bundesregierung „die risikomäßige Vertretbarkeit des zur Deckung beantragten Exportgeschäfts“.
Bei der finanziellen Zusammenarbeit sei das Entwicklungshilfeministerium verantwortlich. Dieses handle auf Grundlage politischer und völkerrechtlicher Vereinbarungen und setze „interne Instrumente der Risikosteuerung“ ein. Bei „ungeregelten Verzugsfällen“ würden neue Darlehen nicht zugesagt und Darlehensverträge aufgrund früherer Zusagen nicht abgeschlossen, betonte die Regierung. (dh)