Der französische Senat und die Nationalversammlung haben
bereits zugestimmt, nun
muss als letzte Instanz noch der Kongress entscheiden, ob die Freiheit,
eine Schwangerschaft zu beenden, tatsächlich in der französischen Verfassung verbrieft
wird. Die nötige Dreifünftelmehrheit gilt als sicher. Frankreich wäre damit weltweit das erste Land, das die Entscheidungsfreiheit einer ungewollt Schwangeren, ob sie ihr Kind austragen möchte oder nicht, auf höchster Ebene schützt. Der französische Präsident Emmanuel Macron sagte, diese Änderung sei ein wichtiges Zeichen vor dem Hintergrund, dass Frauen in vielen anderen Ländern nicht frei über ihren Körper bestimmen dürfen, beispielsweise in den USA oder in Polen. Annika
Joeres
berichtet für ZEIT ONLINE und DIE ZEIT aus Frankreich und ordnet diese Verfassungsänderung für uns ein.

2006, Deutschland, ein Sommermärchen. Neun Jahre später dann, 2015, der Skandal. Die Fußballweltmeisterschaft
der Männer soll nach Recherchen des Spiegels nur wegen Bestechungszahlungen nach Deutschland gekommen sein. Noch immer
sind nicht alle Umstände der damaligen WM-Vergabe geklärt. Vor dem Landgericht Frankfurt müssen sich jetzt drei ehemalige Funktionäre des Deutschen
Fußball-Bundes (DFB) verantworten, Horst R. Schmidt, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sind wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den Ereignissen im Jahr 2006 angeklagt. Was ihnen vorgeworfen wird und welche Erkenntnisse der Prozess bringen könnte, weiß Oliver Fritsch.
Er ist Sportredakteur bei ZEIT ONLINE.

Und sonst so: Igel
erwachen wegen milder Temperaturen zu früh aus dem Winterschlaf
. Wir Menschen können ihnen helfen.

Moderation und Produktion: Simone Gaul

Mitarbeit:
Mathias Peer und
Lea Schüler

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