Rostock. Drei Jahre muss ein ehemaliger Rostocker Polizist wegen der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte am Freitag (26. April) das Rostocker Landgericht.

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„In mindestens 16 Fällen hat der Angeklagte kinderpornografische Schriften und Inhalte auf sein Notebook heruntergeladen“, sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung des Urteils. Siegfried T. habe Videos beim Herunterladen „gleichzeitig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, so der Richter. Ebenfalls konnte das Gericht mehr als 18 000 strafbare Bilder bei dem Pensionär feststellen.

Als der Richter das Urteil verkündet, versteckt sich der Angeklagte hinter einer blauen Jacke. Zu groß ist wohl die Angst vor den Kameras der Presse.

Die Vorwürfe räumte Siegfried T. zu Beginn des Prozesses ein: Zwischen 2020 und 2021 hatte er sich Zehntausende kinderpornografische Dateien heruntergeladen. Darunter waren unter anderem Stunden dauernde Videos, in denen Kinder teilweise explizit sexuelle Handlungen über sich ergehen lassen mussten. Die jüngsten Opfer waren dabei ungefähr vier Jahre alt.

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Rostocker Ex-Polizist besaß Anleitung zum Kindesmissbrauch

Ebenfalls wurde ein Video gefunden, bei dem erklärt wird, wie man ein vierjähriges Mädchen auf sexuellen Missbrauch vorbereiten könnte. „Sie können Ihr Gewissen nicht damit beruhigen, dass Sie selbst keine Kinder missbraucht haben“, sagte der Richter zum Verurteilten. Dies gelte für alle, die Kinderpornografie konsumieren. Die Täter müssten sich bewusst sein, dass jede Aufnahme dazu führe, dass Kinder sexuell missbraucht werden.

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Klar war für das Gericht auch, dass der 69-Jährige die Dateien auch anderen Kriminellen zur Verfügung gestellt hatte. Dies läge an dem File-Sharing-Programm, das weiteren Nutzern den Zugriff ermöglicht. Siegfried T. behauptet bis heute, er habe davon nichts mitbekommen.

Im August 2022 hatte eine Spezialeinheit der Polizei die Wohnung ihres Ex-Kollegen gestürmt, um Beweise zu sichern.

Im August 2022 hatte eine Spezialeinheit der Polizei die Wohnung ihres Ex-Kollegen gestürmt, um Beweise zu sichern.

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Unfreiwillig wurde auch eine der beiden Töchter des Ex-Oberkommissars in das Verfahren hineingezogen: Siegfried T. hatte nämlich ausgesagt, er habe regelmäßig Kontakt zu seiner Tochter und dürfte auch sein Enkelkind regelmäßig sehen. Das war offenbar eine Lüge, wie sich später herausstellte. „Mitleid habe ich nicht mit ihm“, sagte die Tochter nach Abschluss des Prozesses. „Er hätte sein Leben ja anders führen können.“

Sobald das Urteil rechtskräftig wird, verliert Siegfried T. auch seine Pensionsansprüche.

OZ



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