Sonne, Ruhe, Baden im Meer: Das Rentnerpaar Martin (76) und Angelika (71) K. freute sich auf einen schönen, erholsamen Urlaub in der Türkei. Doch dann ereilte Martin K. ein schrecklicher Schicksalsschlag: Er erlitt einen Herzinfarkt und drohte zu sterben. Wie die „Bild“ berichtet, wurde der Rentner in der Privatklinik Ozel Akdeniz in Manavgat notoperiert und erhielt sieben Bypässe. Diese lebensrettende Operation hinterließ jedoch eine Rechnung von 36.500 Euro.

Zurück in Deutschland reichte das Rentnerpaar die Rechnung bei seiner Krankenkasse ein und erhielt eine Schocknachricht: Die AOK erstattete dem Bericht zufolge gerade einmal 1024,47 Euro. Da mit der Türkei kein Abkommen bestehe, könne die AOK die vollen Kosten nicht übernehmen.

Krankenkasse nur zur Erstattung „ortsüblicher Kosten“ verpflichtet

Die Krankenkasse begründete diese Entscheidung laut „Bild“ mit der Verordnung Nr. 883/2004, die Leistungsaushilfen in der EU und mit ihren Abkommensstaaten koordiniert. Demnach sei sie nur zur Erstattung „ortsüblicher Kosten“ verpflichtet, also der Kosten, die in einem staatlichen Krankenhaus angefallen wären. Die von der AOK erstattete Summe entspricht daher dem Betrag, der in einem staatlichen Krankenhaus in der Türkei angefallen wäre.

Zudem bestehe laut AOK kein Anspruch auf Behandlung in einer Privatklinik. In diese Klinik war Martin K. nach eigenen Angaben jedoch unwissentlich eingeliefert worden. Martin K. will kämpfen. „Wir ziehen im Zweifel bis vor das Sozialgericht“, zitiert ihn Bild.

Martin K. ist kein Einzelfall. Rentnerin Maria L. (87) aus Lenggries in Oberbayern wollte letztes Jahr dem kalten Deutschland entfliehen, von Januar bis Mitte März in der Türkei überwintern und dort ihren Ruhestand verbringen. Auch sie wurde im Urlaub in der Türkei plötzlich krankund musste ärtzliche behandelt werden. Auf der Krankenhausrechnung in Höhe von 3982,82 Euro blieb sie sitzen.





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