Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hält die von der Ampelkoalition geplante Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent nicht für ausreichend, um Altersarmut zu verhindern. „Um einen vernünftigen Lebensstandard im Rentenalter zu sichern, braucht es langfristig ein Rentenniveau von 53 Prozent sowie eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen“, sagte Verbandschefin Michaela Engelmeier dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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„Die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent ist enorm wichtig, reicht jedoch nicht aus, um Altersarmut wirksam zu bekämpfen“, fügte sie hinzu und kritisierte: „Daran wird auch das von uns kritisch bewertete Generationenkapital nichts ändern können“.

„Koalitionsinternen Streit beilegen“

Engelmeier forderte die Ampelkoalition auf, das Rentenpaket nach der für Mittwoch geplanten Beschlussfassung im Kabinett rasch auch im Bundestag zu verabschieden. „Ich fordere alle Beteiligten dazu auf, den koalitionsinternen Streit beizulegen“, sagte sie. Millionen Rentnerinnen und Rentner hätten mit niedrigen Renten zu kämpfen. „Daher ist es unanständig, dieses sensible Thema für parteipolitische und wahltaktische Spielchen zu missbrauchen“, mahnte die Verbandschefin.

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Wirtschaftsweise Schnitzer: Reform nicht der benötigte große Wurf

Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, bekräftigte ihre scharfe Kritik an den Plänen. Sie kritisierte in der „Rheinischen Post“, das Rentenpaket II sei nicht generationengerecht „und schon gar nicht der benötigte große Wurf, um das Rentensystem langfristig zu stabilisieren“.

Die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sagte, die Zugeständnisse an die Rentnerinnen und Rentner gingen vollständig zulasten der jüngeren Generationen, „die bereits in absehbarer Zeit mit steigenden Sozialabgaben zur Pflege- und Krankenversicherung belastet werden“, so Schnitzer. „Statt die Kopplung des Rentenniveaus an die Lohnentwicklung dauerhaft zu fixieren, sollten die Rentenanstiege begrenzt werden, zum Beispiel, indem die Renten nicht mehr an die Löhne, sondern an die Inflation gekoppelt werden“, forderte sie.

Das Rentenpaket geht zulasten Junger Menschen.

Sozialstaat in der Krise: Bezahlen muss die junge Generation

Die Gesellschaft altert rapide. Die Sozialversicherungen laufen finanziell aus dem Ruder. Und welche Antwort gibt die Politik? Sie schröpft die junge Generation. Das ist nicht fair, kommentiert Eva Quadbeck.

Heil will „Sicherheit für alle Generationen“

Kern der Reform, die Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits für 2022 angekündigt hatte, ist die Sicherung des aktuellen Rentenniveaus von 48 Prozent bis mindestens 2039. Ohne Reform dürfte das Niveau dann auf rund 45 Prozent sinken. Denn Millionen Babyboomer mit Geburtsjahren in den 1950er- und 1960er-Jahren werden von Einzahlenden zu Ruheständlern. Das Rentenniveau drückt die Sicherungskraft der Rente aus: Bleibt es stabil, steigen die Renten weiter so wie die Löhne in Deutschland – sinkt es, hinken sie hinterher.

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Heil verteidigte seine Rentenpläne als gerecht. Das Rentenniveau und die Beiträge zur Rentenversicherung seien stabil, sagte Heil am Mittwoch im „Morgenmagazin“ des ZDF. Ziel sei „Sicherheit für alle Generationen“. Die Rentenhöhe solle weiterhin der Entwicklung der Löhne folgen und das Renteneintrittsalter nicht steigen.

Beschlossen werden soll zudem das sogenannte Generationenkapital – bekannt auch als Aktienrente. Startend mit 12 Milliarden Euro 2024 will die Regierung innerhalb von rund zehn Jahren mindestens 200 Milliarden am Kapitalmarkt anlegen – allerdings sollen dazu Schulden aufgenommen werden. Aus den Zinserträgen sollen jährlich zehn Milliarden Euro in die Rentenkasse fließen. Sie erhält damit zusätzlich zu Beiträgen und Steuerzuschüssen eine dritte Finanzierungsquelle. Der Einstieg in eine Kapitaldeckung war vor allem der FDP ein Anliegen. Heil sagte im ZDF, mit dem Generationenkapital werde Vorsorge getroffen, dass die Beiträge nicht zu stark steigen. Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte.

mit dpa



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