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Prozesse: Urteil gegen Krankletterer von Münster rechtskräftig



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Prozesse: Auf einer Mauer vor dem OLG in Hamm steht «Oberlandesgericht» und «Generalstaatsanwaltschaft».
Auf einer Mauer vor dem OLG in Hamm steht «Oberlandesgericht» und «Generalstaatsanwaltschaft».
© Guido Kirchner/​dpa/​Symbolbild

Der sogenannte Klankletterer von Münster muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Münster vom 29. November 2023 ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat eine Revision des Mannes gegen das Urteil wegen offensichtlicher Unbegründetheit verworfen, wie ein Sprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Bereits in der Vorinstanz hatte das Amtsgericht den damals 59-Jährigen unter anderem wegen Körperverletzung, Nötigung, Bedrohungen und Beleidigung zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der Mann hatte jahrelang auf seinem Grundstück im Stadtteil Kinderhaus Pfandflaschen, alte Fahrräder und anderen Müll gesammelt und damit seine Nachbarn provoziert. Nach Eingreifen der Behörden besetzte er aus Protest mehrmals hohe Baukräne in Münster. Bei den Einsätzen rund um die Baustellen und an seinem Grundstück bedrohte er Polizeibeamte, beschüttete einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes mit Urin und schlug eine Nachbarin. Zudem beleidigte er Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) und die Polizeipräsidentin.

Der laut einem Gutachter psychisch kranke 59-Jährige ist nach Auffassung der Gerichte in Münster aber schuldfähig. Er war wegen ähnlicher Taten bereits vorbestraft.

© dpa-infocom, dpa:240409-99-613832/2



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