„Hätte der Kollege nicht geschossen, hätte ich geschossen“, stellt ein Polizist im Prozeß um den Tod von Mouhamed D. klar. Im Ergebnis aber liefern zwei Zeugenaussagen Nebenklage und Medien neue Munition gegen die Polizei. Es geht auch um die Frage, wann Polizisten Schußwaffen benutzen dürfen.
Dieser Beitrag Polizistenprozeß in Dortmund Wann ist der Schußwaffeneinsatz gerechtfertigt? wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.