Das Verfahren gegen Ofarim wurde gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt. Überwiesen hat er die Summe aber bis heute nicht. Das Leipziger Landgericht ordnete zunächst an, dass der Musiker das Geld bis 28. Mai 2024 zahlen solle. Ofarims Anwälte haben nun aber eine Verlängerung der Zahlungsfrist erwirkt. Wie die „Bild“ berichtet, muss Ofarim die Geldauflage nun bis spätestens 28. August 2024 getätigt haben. Falls der Musiker dies nicht tut, würde der Prozess neu aufgerollt werden. „Ich bestätige, dass auf Antrag durch die Verteidiger des Herrn Ofarim die Frist zur Leistung der Geldauflage um drei Monate verlängert wurde“, teilte Gerichtssprecherin Katrin Seidel gegenüber „Bild“ mit.
Erst erhob Ofarim schwere Antisemitismus-Vorwürfe, dann legte er Geständnis vor Gericht ab
Ofarim hatte im Oktober 2021 in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Der Musiker hatte darin geschildert, dass der Hotelmanager ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Das Video verbreitete sich stark in den sozialen Netzwerken. Der Musiker erstattete später Anzeige, aber auch der Hotelmanager wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an. Vor Gericht legte Ofarim dann schließlich ein Geständnis ab und entschuldigte sich.
Dafür, den antisemitischen Vorfall im Hotel erfunden zu haben, wurde Ofarim scharf kritisiert – unter anderem vom Zentralrat der Juden in Deutschland. Das Verfahren gegen den 41-Jährigen wurde gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro eingestellt. Das Geld soll der Jüdischen Gemeinde zu Leipzig und dem Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz zugutekommen.