Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan lässt regelmäßig die kurdisch besiedelten Gebiete Nord- und Ostsyriens bombardieren.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan lässt regelmäßig die kurdisch besiedelten Gebiete Nord- und Ostsyriens bombardieren.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Seit Monaten schon bombardiert die Türkei Krankenhäuser, Elektrizitätswerke oder Wasserleitungen in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten Nordsyriens mit Flugzeugen und Drohnen. Laut der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) flogen türkische Kampfflugzeuge und Drohnen zwischen dem 23. und 26. Dezember 74 Angriffe auf die kritische Infrastruktur Nord- und Ostsyriens. 2023 hätte die Türkei den Nordosten Syriens 798 Mal angegriffen, zitiert die GfbV eine Bilanz der Demokratischen Kräfte Syriens (SDF).

Mitte Januar berichtete das Kurdische Zentrum für Öffentlichkeitsarbeit Civaka Azad, wie deswegen in weiten Teilen Nord- und Ostsyriens die Stromversorgung zusammengebrochen sei.

Angriffe auf Zivilpersonen und Einrichtungen wie Krankenhäuser sind – bei Vorliegen von Vorsatz – völkerrechtswidrig, da sie gegen Art. 8 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) verstoßen. Das besagt eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, die von Gökay Akbulut, Bundestagsabgeordnete der Linken, angefordert wurde und exklusiv dem »nd« vorliegt.

In der Stellungsnahme heißt es dazu: »Vorsätzliche Angriffe auf Krankenhäuser und Sammelplätze für Kranke und Verwundete werden als Kriegsverbrechen eingeordnet, sofern es sich dabei nicht um militärische Ziele handelt.« Einrichtungen, die »üblicherweise zivilen Zwecken dienen« wie Krankenhäuser oder Schulen, blieben im Zweifelsfall zivile Infrastruktur und dürften daher nicht angegriffen werden. Wenn also eine medizinische Einrichtung direkt angegriffen werde, folgert der Wissenschaftliche Dienst, liege die Vermutung nahe, »dass diese kein militärisches Ziel darstellt«. Der angreifende Staat müsse im Einzelfall nachweisen, dass ein ziviles Objekt militärisch missbraucht würde, um einen Angriff zu rechtfertigen.

»Die Türkei hat ohne jeden Zweifel Kriegsverbrechen begangen, indem sie die zivile Infrastruktur gezielt angegriffen hat.« Dies werde auch aus der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes deutlich, sagt Linke-Abgeordnete Gökay Akbulut. Sie nennt als konkretes Beispiel die Zerstörung des Kobane Medical Centers, eine zivile medizinische Einrichtung, »die definitiv nicht militärisch genutzt wird«, und spricht von einem »Kriegsverbrechen«. Deutschland müsse seine Waffenexporte an die Türkei daher stoppen.

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