Als eine schweizer Touristin nach einem Kurzurlaub auf Malta in ihre Heimat zurückfliegen will, verwehrt ihr die Schweizer Airline Swiss den Rückflug. Der Grund: Angeblich sei die Frau nicht zu ihrem Hinflug erschienen. „ Blick.ch “ berichtet. 

Touristin kann nicht einchecken

Die betroffene Passagierin, Christina Ueberschlag aus Luzern, hatte ein Wochenendtrip nach Malta gebucht. Sie konnte zwar problemlos nach Malta fliegen, stieß jedoch auf Schwierigkeiten, als sie von Malta zurück in die Schweiz fliegen wollte. 

Ueberschlag wollte online für den Rückflug einchecken, konnte jedoch ihre Buchung nicht finden. Laut „Blick“ behauptete Swiss, dass sie den Hinflug nicht angetreten hätte und daher automatisch der Rückflug verfällt.

„Der Kundendienst sagte mir, ich könne nicht hingeflogen sein“

Trotz Beweisen, darunter Fotos aus Malta und ihrer Bordkarte, beharrte die Schweizer Airline auf ihrer Position und behauptete, dass Ueberschlags Flug nicht im System registriert war. „Der Swiss-Kundendienst sagte mir, ich könne nicht hingeflogen sein, weil es nicht im System vermerkt sei“, schildert die Frau gegenüber „Blick.ch“. 

Ueberschlag, die einen dringenden Termin hatte, sah sich gezwungen, ein neues Ticket für den Rückflug zu kaufen. Kurz vor dem Abflug erhielt sie dann eine Mitteilung von Swiss, dass ihre Flüge nicht rechtzeitig wieder eingebucht werden konnten. Dabei wurde eine Entschuldigung ausgesprochen, jedoch keine Alternativlösung angeboten.

Später gab Swiss zu, dass ein Fehler im System vorlag und dass die Bordkarte von Ueberschlag vermutlich beim Boarding nicht korrekt erfasst und registriert wurde. Swiss stellte eine Rückerstattung der 279 Euro für das neue Ticket in Aussicht.

Anspruch auf Erstattung bei Flug-Annullierung in der EU

Wird der Flug von einer Airline innerhalb der EU gestrichen oder gar vorverlegt, kann man als Passagier eine Rückerstattung fordern. Grundlage hierfür bildet die EU-Fluggastverordnung

Laut
ADAC
kann man dann als Gast eine Ausgleichszahlung fordern, wenn der EU-Flug „weniger als vierzehn Tage im Voraus annulliert“ wird. Abhängig von der Flugdistanz stehen den Gästen „200 bis 600 Euro“ zu. Diese Regelung gilt nach Berichten des ADAC auch für Geschäftsreisen.

Hat man es als Passagier dann an Bord des Flugzeuges geschafft, gibt es einiges zu beachten. Auf TikTok packt eine Flugbegleiterin aus und verrät, wie man zum absoluten Alptraum-Passagier wird.





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