München – Es war schlussendlich eine unnötige Extrarunde, die der Münchner Imam Mohamed Ibrahim am Montag am Amtsgericht gedreht hat: Ibrahim (52) hat sich in der rund dreistündigen Verhandlung gegen einen Strafbefehl zur Wehr setzen wollen, den er wegen eines Facebook-Postings erhalten hat. Darin hat er am 7. Oktober 2023 mittags, also dem Tag des brutalen Überfalls der Hamas auf Israel, auf Facebook geschrieben: “Jeder hat seine Art, den Oktober zu feiern” und ein lachendes Emoji.

Unnötig war die Verhandlung nur deshalb, weil am Ende deutlich wurde, dass er sich damit keinen Gefallen getan hatte und die Strafe wahrscheinlich eher noch höher ausgefallen wäre, wenn er seine Einsprache nicht nach den drei Stunden zurückgezogen hätte – was ihm auch gestattet wurde.

So wurde es schließlich eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à je 50 Euro wegen der Billigung von Straftaten.

Münchner Imam vor Gericht wegen Anti-Israel-Post:

Der Versuch der Verteidigung und die wortreichen Erklärungen des Imams: Darzustellen, dass er zum Zeitpunkt des Postens auf Facebook um 12.42 Uhr des 7. Oktobers noch nicht genau gewusst haben konnte, was da wirklich vor sich geht. Er habe von einigen arabischen Freunden auf Facebook von einer großen militärischen Aktion der Palästinenser gegen Israel gelesen.

Das Islamische Zentrum München in Freimann.
Das Islamische Zentrum München in Freimann.
© Imago.
Das Islamische Zentrum München in Freimann.

von Imago.

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Diese Aktion habe er als Parallele zum 6. Oktober 1973 gesehen, den Beginn des Jom-Kippur-Kriegs Ägyptens und Syriens gegen Israel. Ibrahim selber ist Deutsch-Ägypter und lebt seit 30 Jahren in Deutschland. Er wohnt nicht in München, ist aber als Imam am Islamischen Zentrum München (IZM) tätig. Das IZM ist in den vergangenen Jahren immer wieder in den Schlagzeilen wegen problematischer Veranstaltungen (AZ berichtete) und Predigten, wird vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet.

Hamas-Überfall mit Smiley kommentiert: Münchner Imam verurteilt

Dass Ibrahim sich bei der Gerichtsverhandlung als Mann des Ausgleichs und des Friedens darzustellen versuchte, fiel ihm zunehmend schwer: Richter und Staatsanwaltschaft haben sich seine öffentlichen Äußerungen, insbesondere auf Facebook, auch nach dem 7. Oktober genau angeschaut, darunter sehr viele, die eine eindeutige Positionierung gegen Israel deutlich machen.

Bestraft wurde Ibrahim aber für das Posting vom 7. Oktober. Ob ihm das nicht spätestens am Abend des 7. Oktobers oder am nächsten Tag unangenehm gewesen sei, einen Massenmord mit einem Smiley zu kommentieren, wollte der Richter von ihm wissen. Damals sei ihm das so nicht bewusst gewesen, so der Beklagte. Erst einen Monat später, als durch die massive mediale Aufmerksamkeit der Druck wohl zu groß wurde, hatte Ibrahim das Posting gelöscht und sich in einer längeren Stellungnahme entschuldigt.

Die Meinungsäußerungsfreiheit in Deutschland sei zwar groß, so der Richter. In diesem Fall aber habe er eine Grenze überschritten.





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