Home News Deutschland Landtag: Förderung des Ehrenamts wird Staatsziel in Verfassung

Landtag: Förderung des Ehrenamts wird Staatsziel in Verfassung



Die Zusammenfassung für diesen Artikel kann leider momentan nicht angezeigt werden.

Landtag: Blick in den Plenarsaal des Thüringer Landtags während der Sitzung.
Blick in den Plenarsaal des Thüringer Landtags während der Sitzung.
© Martin Schutt/​dpa

Ehrenamt, Nachhaltigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse: In die Thüringer Landesverfassung werden drei neue Staatsziele aufgenommen. Dafür machte der Landtag am Freitag in Erfurt mit einer Zweidrittel-Mehrheit den Weg frei. Künftig stehen der Schutz und die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in der Verfassung. Das Prinzip der Nachhaltigkeit wird zur Grundlage staatlichen Handelns und es wird die Aufforderung aufgenommen, dass das Land und seine Landkreise und Städte in allen Landesteilen für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen sollen.

Klarer als bisher wurde in der Verfassung festgeschrieben, dass die Kommunen vom Land finanziell entschädigt werden, wenn sie neue Aufgaben erledigen sollen und dadurch Kosten entstehen. Dieses Konnexität genannte Prinzip soll in der Landesverfassung am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Außerdem sollen Gesetze und Rechtsverordnungen künftig auch elektronisch ausgefertigt und verkündet werden können.

Seit 2020 sollte ein Verfassungsausschuss mögliche Änderungen in der inzwischen mehr als 30 Jahre alten Landesverfassung herausarbeiten. Nach immer wieder aufflammenden Diskussionen ging es immer auch um die Ministerpräsidentenwahl. Hier gelang aber keine Einigung.

© dpa-infocom, dpa:240426-99-819138/2



Source link www.zeit.de