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Klimaurteil des EGMR: Die Sensation von Straßburg


Eines der höchsten Gerichte Europas hat entschieden: Klimaschutzversäumnisse verletzen Menschenrechte. Es ist ein historisches Urteil – mit Folgen auch für Deutschland.



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Das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem historischen Urteil den engen Zusammenhang zwischen Klimaschutz und konkreten Menschenrechten festgestellt. Das Gericht erklärte, dass die Schweiz durch ihre unzureichende Klimapolitik die Rechte ihrer Bürger verletzt und ihre Schutzpflicht, wie in der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschrieben, vernachlässigt hat. Diese Entscheidung gilt als Präzedenzfall und kann zukünftig als Orientierung für Gerichte in allen Mitgliedsstaaten des Europarates, einschließlich der 27 EU-Mitgliedsländer, dienen. Die Klage wurde von den Schweizer KlimaSeniorinnen, einem Verein für Frauen ab 64, erfolgreich eingereicht. Trotz dieses Erfolgs müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um den Klimaschutz voranzutreiben und die Welt auf einen Pfad der Klimagerechtigkeit zu bringen.

Klimaurteil des EGMR: Rosmarie Wydler-Wälti (Zweite von rechts) hat mit der Gruppe der KlimaSeniorinnen Schweiz ein beispielloses Urteil erkämpft.
Rosmarie Wydler-Wälti (Zweite von rechts) hat mit der Gruppe der KlimaSeniorinnen Schweiz ein beispielloses Urteil erkämpft.
© Christian Hartmann/​Reuters

“Juhuuuuuuu!”, schallt es durch die Eingangshalle. Unter tosendem Applaus und Bravorufen schreiten die Klägerinnen und Kläger, die jungen und die alten, die Treppe vom Gerichtssaal herab. Rosmarie Wydler-Wälti reckt ihre Arme in die Luft, die Fäuste sind geballt, es ist eine Geste des Triumphs.  

Wydler-Wälti ist eine der Schweizer KlimaSeniorinnen, ein Verein für Frauen ab 64, der an diesem Dienstag in Straßburg ein historisches Gerichtsurteil erfochten hat: Das höchste Gericht in Europa, das sich mit Menschenrechtsfragen befasst, hat zum ersten Mal überhaupt einen Zusammenhang zwischen Klimaschutz und konkreten Menschenrechten gerichtlich festgestellt. Konkret hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden: Die Schweiz verletzt durch ihre mangelhafte Klimapolitik die Rechte der Klägerinnen und Kläger. Und sie vernachlässigt ihre Schutzpflicht, die ihr die Europäische Menschenrechtskonvention aber vorschreibt – im Kontext der Klimakrise.  



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