Berlin scheitert mit Plan von einem Klima-Sondervermögen. Der Fetisch Schuldenbremse verträgt sich nicht mit der Milliardenaufgabe Klimaschutz.
Mach mit, mach’s nach, mach’s ähnlich schlecht: Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2023 ein Klima-Sondervermögen des Bundes kassiert hat, kann nun auch Berlin seinen geplanten Schattenhaushalt für den Klimaschutz in die Tonne treten. Nicht mit der Schuldenbremse vereinbar und daher nicht zu realisieren: Zu diesem Schluss kommt ein jetzt veröffentlichtes Rechtsgutachten, das die Berliner Landesregierung nach dem Urteil aus Karlsruhe selbst in Auftrag gegeben hat.
Dabei wollte der CDU/SPD-Senat doch bloß groß denken und zugleich ein guter Klimapionier sein. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen über 60 Milliarden Euro Landesschulden sollten im Zuge des Klima-Vermögens neue Kredite in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro aufgenommen werden.
Naturgemäß folgte dann zwar auch die Berliner Koalition der bewährten Regel: Wo viel Geld, da viele eigenartige Begehrlichkeiten. So pochte das SPD-geführte Innenressort auf die Sanierung der seit Jahren vor sich hin gammelnden Polizeiwachen. Der CDU-Fraktionschef wiederum meinte, den Berliner:innen den Bau einer schmerzlich vermissten Magnetschwebebahn spendieren zu müssen, irgendwo in der Stadt, Sinn und Zweck unwichtig, weil: Hauptstadt und Großdenken.
Jenseits der Schwebebahn gab es sicherlich aber auch viele andere Ideen, die tatsächlich etwas mit Klimaschutz zu tun hatten. Allein, die entsprechende Liste mit konkret geplanten Maßnahmen ist bis zuletzt unter Verschluss geblieben. Warum auch immer. Hat sich nun sowieso erst mal erledigt.
Keine Überraschung
Zugegeben, dass das Berliner Sondervermögen nicht in Einklang mit der Schuldenbremse zu bringen ist, kommt nicht überraschend. Der Landesrechnungshof hatte mehr als einmal darauf hingewiesen, sowohl vor als auch nach dem Urteil aus Karlsruhe. Aber die Quälgeister suchen ja immer ein splissiges Haar in der Haushaltssuppe. Und so haben CDU und SPD dann auch optimistisch den ersten Schritt vor dem zweiten gemacht und im Dezember den regulären Doppelhaushalt 2024/2025 verabschiedet.
Gelder für die Schrottimmobilien der Polizei sucht man hier vergeblich. Dafür, hieß es, komme doch das Sondervermögen. Das nun nicht kommt. Großer Aufschrei der Gewerkschaft der Polizei, die deshalb für die Wachen – was sonst? – gleich ein eigenes Sondervermögen fordert. Es ist nicht der einzige wilde Vorstoß, wie Berlin doch noch an seine Milliarden kommen könnte. Der CDU-Finanzsenator mahnt zur Ruhe. Im Grunde hat aber auch er keinen Plan B in der Schublade.
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Keine Ahnung, kein Geld: Der gescheiterte Verschuldungswille des Senats mag andernorts als Ausweis hauptstädtischen Dilettantismus wahrgenommen werden. Das ist er vermutlich auch. Aber nicht nur. Denn das Problem betrifft alle Bundesländer wie auch den Bund selbst und es hat einen Namen: Schuldenbremse. Die vom Bundesverfassungsgericht unterstrichenen Prinzipien, wonach – kurz gefasst – Kredite für Investitionen im ausgeschriebenen Haushaltsjahr abgerechnet werden müssen, machen Nebenhaushalte für Beschleunigungsmaßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität praktisch unmöglich. Das sind Dauerherausforderungen, die nicht in einem Haushaltsjahr zu stemmen sind.
So bitter das Scheitern des Berliner Sondervermögens für alle ist, die sich in der Stadt für Klimaschutz einsetzen, es unterstreicht gleichwohl eines: Die aus dem Fetisch der schwarzen Null resultierende Schuldenbremse muss im besten Fall abgeschafft, mindestens aber für die Milliardenaufgabe Klimaschutz gelockert werden. Ansonsten kann sich nicht nur Berlin seine Klimaziele gleich in die Vitrine stellen.