Gespräche über Grundgesetzänderung: Klatsche für AfD-Strafanzeige gegen Correctiv – „Anfangsverdacht besteht nicht“

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Die Staatsanwaltschaft Potsdam lehnte Ermittlungen gegen Correctiv-Journalisten ab, nachdem eine AfD-Politikerin Strafanzeige gestellt hatte. Derweil kommen die Gespräche von Ampel-Parteien und Union zu einem stärkeren Schutz des Verfassungsgerichts vor dem Einfluss extremer Parteien offenbar nun voran.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nicht gegen Mitarbeiter des investigativen Online-Portals „Correctiv“ und weitere Anzeigen in Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Treffen radikaler Rechter Ende November in Potsdam ermitteln. Dies teilte die Staatsanwaltschaft in Potsdam mit. Der Grund: Es bestehe kein Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten.

Zu den Gästen des Skandal-Treffens Ende November, bei dem der rechtsextreme Vordenker Martin Sellner Hauptredner war, zählte auch Gerrit Huy. Die bayerische AfD-Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Weilheim hatte mit anderen Teilnehmern des Potsdamer Geheimtreffens, bei dem unter anderem „Remigrations“-Fantasien der Rechten zu einer großen Zahl von Menschen ausländischer Herkunft erörtert wurden, Strafanzeige gegen Mitarbeiter von „Correctiv“ gestellt. Bei den Vorwürfen ging es unter anderem um Verletzungen der Vertraulichkeit des Wortes, des höchstpersönlichen Lebensbereiches und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.

 

Staatsanwaltschaft: Kein Anfangsverdacht gegeben

Die Potsdamer Staatsanwaltschaft kam Gründonnerstag jedoch zu dem Schluss, dass kein Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten bestehe. Huy hatte Strafanzeige wegen der Bilder und möglicher Tonaufnahmen gestellt. Sie wollte dadurch Zugang zu eventuellen Ton und Bildaufzeichnungen erhalten, um im positiven Fall auf Herausgabe des Materials zu klagen.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte, dass keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass unautorisierte Tonaufnahmen des Treffens angefertigt wurden. Dies habe eine Prüfung bestätigt. Auch Bildaufnahmen verletzten nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht die Grenzen des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“, erklärte ein Sprecher der Behörde. Es seien keine Bilder festgestellt worden, die in geschützten Räumen im Sinne eines „letzten persönlichen Rückzugsbereichs“ erstellt worden wären. Die Verbreitung der Bilder von dem Potsdamer Treffen falle unter den Begriff der Zeitgeschichte und sei daher zulässig.

Millionen Deutsche sind seit der Aufdeckung des Skandal-Treffens in einer Potsdamer Villa am Lehnitzsee durch das Investigativ-Portal „Correctiv“ inzwischen aus Protest gegen Rechtsextremismus auf die Straßen gegangen. Ein Sprecher von Correctiv reagierte auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur dpa erleichtert auf die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft. „Wir sind froh, wenn wir nun weiter unserer Arbeit nachgehen können und uns mit solch absurden Vorwürfen nicht weiter befassen müssen.“

 

Ampel-Fraktionen und Union beraten über Schutz des Verfassungsgerichts vor Extremisten

Um die Verfassungsgerichte vor dem politischen Einfluss extremistischer Parteien stärker zu schützen, beraten Fraktionen der Ampel-Parteien mit der Union bereits seit längerer Zeit über eine mögliche Änderung des Grundgesetzes. Nachdem die Union Ende Februar die laufenden Gespräche mit den Regierungsparteien zunächst abgebrochen hatte, scheint nun indes Bewegung in die Debatte zu kommen.

Bei der Gesetzesinitiative geht es unter anderem darum, Wahl und Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem Gesetz, sondern im Grundgesetz zu verankern. So soll verhindert werden, dass Richter nach einem Regierungswechsel relativ einfach aus dem Amt entfernt werden könnten. Grund für diese Überlegungen ist die Sorge vor dem wachsenden Einfluss extremer Parteien in Deutschland. Für Änderungen des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundesrat und Bundestag erforderlich. Die Ampelregierung benötigt für dieses Vorhaben die Stimmen der Union.

Anklage gegen AfD-Politiker wegen Volksverhetzung

In der Uckermark hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin indes den AfD-Politiker Tony Riller wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung angeklagt. Der 31 Jahre alte Riller ist Vorstandsmitglied des AfD-Kreisverbandes Uckermark und will sich bei den Kommunalwahlen am 9. Juni in den uckermärkischen Kreistag wählen lassen.

Riller wird einem Bericht des rbb zufolge vorgeworfen, auf einer Versammlung am 17. April 2023 in seiner Rede syrische Bootsflüchtlinge als „Mörder von Säuglingen“ dargestellt zu haben. Außerdem soll er behauptet haben dass die Bundesrepublik mit den Geflüchteten in großem Stil Verbrecher alimentiere.

Direkt nach Rillers Rede seien seinerzeit Polizeibeamte auf den Politiker zugegangen und hätten ihm mitgeteilt, dass sie ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet hätten. Die Pressestelle der Polizei hatte damals bestätigt, dass eine Anzeige mit dem von den Polizisten wahrgenommenen Inhalt der Rede erstattet worden war.

Mit dpa





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