Das TV-Programm am Freitagabend hatte sehr viel zu bieten. Zur Primetime um 20:15 Uhr zeigte das ZDF einen neuen Fall für den „Staatsanwalt“ und bei RTL schwangen die Promis bei „Let’s Dance“ ihr Tanzbein. Das Erste setzte derweil auf die „Großstadtförsterin“ und Sat.1 schickte Andrea Kiewel mit „Kiwis große Partynacht“ ins Rennen. Actionreich wurde es bei ProSieben und RTLZWEI, dort liefen „James Bond 007 – Diamantenfieber“ und „Bad Boys – Harte Jungs“. Kabel eins und VOX gingen mit „Navy CIS“ und „Goodbye Deutschland! Liebe bis ans Ende der Welt“ an den Start.

Doch welcher TV-Sender holte sich die meisten Zuschauer?

Quotenduell: „Der Staatsanwalt“ besiegt „Let’s Dance“

Das Ergebnis des Quotenduells ist laut agf.de klar: „Der Staatsanwalt“ holt sich mit 5,696 Millionen Zuschauern und einem Marktanteil von 22,2 Prozent im Gesamtpublikum den Tagessieg. „Let’s Dance“ landet hingegen mit 3,862 Millionen Zuschauern (18,3 Prozent) auf dem vierten Platz. „Großstadtförsterin – Berliner Besonderheiten“ schafft es mit 3,155 Millionen Zuschauern (12,3 Prozent) gerade noch in die Top 10 und sichert sich den neunten Platz im Gesamtpublikum.

Bei den 14- bis 49-Jährigen sieht es derweil ganz anders aus: In der Alterskohorte holt sich „Let’s Dance“ mit 1,128 Millionen Zuschauern und 24,4 Prozent Marktanteil die Goldmedaille. „Goodbye Deutschland“ sichert sich den sechsten Platz (0,514 Mio./9,7 Prozent) und „Der Staatsanwalt“ landet mit 0,389 Millionen Zuschauern (7,4 Prozent) den neunten Platz.

So werden TV-Quoten ermittelt

Die Einschaltquoten stammen aus etwa 5.000 repräsentativen Haushalten, die als „verkleinertes Abbild aller Privathaushalte mit mindestens einem Fernsehgerät in Deutschland“ gelten, so die AGF Videoforschung GmbH, die für die Datenerhebung verantwortlich ist und an der sowohl ARD und ZDF als auch privatwirtschaftliche Sender und Konzerne beteiligt sind. Diese Daten werden seit 1963 erfasst, wobei seit 2016 nur noch Haushalte einbezogen werden, in denen der Haupteinkommensbezieher Deutsch spricht.

Die technische Umsetzung erfolgt durch Messgeräte, die Tonsignale am Fernsehgerät erfassen und mit den Audiomustern der Fernsehsender abgleichen. Seit 2020 ist es auch möglich, die Reichweite von Streaming-Angeboten in einem Teil der repräsentativen Haushalte zu erfassen.





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