Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) ist in der Schweiz verboten, weil er als invasive Art gilt. Diese Pflanze breitet sich schnell aus und verdrängt einheimische Pflanzenarten, was die Biodiversität beeinträchtigt.

Umstrittene Heckenpflanze in vielen Gärten

Durch seine dichten Bestände bietet Kirschlorbeer wenig Lebensraum für Insekten und Vögel. Zudem enthält er giftige Stoffe wie Blausäure, die für Menschen und Tiere gefährlich sind. Die Entfernung der Pflanze ist schwierig und kostspielig, da sie aus verbleibenden Wurzeln wieder austreiben kann. 

Um die einheimische Flora und Fauna zu schützen, haben viele Schweizer Kantone und Gemeinden spezifische Verordnungen gegen das Pflanzen und Vermehren von Kirschlorbeer erlassen. 

Auch in Deutschland bald verboten?

In Deutschland gibt es ein solches Verbot jedoch bisher (Stand Mai 2024) noch nicht. Er wird jedoch potenziell invasiv eingeordnet. Somit liegt die Entscheidung, ob Sie den Kirschlorbeer anpflanzen, in Ihrem eigenen Ermessen. Jedoch sollten Sie schon aufgrund von seiner Gefährlichkeit für Tiere und Kinder abwägen, ob Sie diesen in deren Reichweite haben möchten.





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