Deutschland steht nicht im Verdacht, durch seine Waffenlieferungen an Israel gegen internationales Recht zu verstoßen. Insbesondere besteht kein Verdacht einer Beihilfe zu einem Völkermord. Das hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag am Dienstag entschieden und damit einen Eilantrag abgewiesen, den der Staat Nicaragua dort im vergangenen Monat eingebracht hatte.

Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 Rüstungsexporte im Gesamtwert von 326,5 Millionen Euro nach Israel genehmigt, das bedeutete eine Verzehnfachung im Vergleich zum Vorjahr. Etwa 90 Prozent davon wurden in den ersten Tagen nach dem 7. Oktober genehmigt, in denen Israel sowie auch Beobachter weltweit unter Schock standen angesichts der Massaker der radikalislamischen Hamas an israelischen Zivilisten. Es dauerte damals drei Wochen, bis die israelische Armee diese Massaker mit einer Bodenoffensive beantwortete, also im Gazastreifen einmarschierte – wobei dann womöglich auch diese Waffen aus deutscher Produktion eingesetzt worden sein können. Konkret geht es etwa um 3000 tragbare Panzerfäuste und 500 000 Schuss Munition für automatische Gewehre.

Der Gerichtspräsident wies in seiner mündlichen Entscheidungsbegründung am Dienstag auch auf folgenden Sachverhalt hin: Schon bald hörte die Bundesregierung dann auf, Waffenexporte zu genehmigen. Zuletzt lag das Volumen der monatlichen Genehmigungen unter einer Million Euro, es ging bloß noch um kleinere Ersatzteile, etwa für Radaranlagen. Dies hatten jedenfalls die Vertreter der Bundesregierung selbst vor dem Internationalen Gerichtshof vorgetragen, als dort am 8. und 9. April verhandelt wurde.

Der Gerichtshof ist ein Organ der Vereinten Nationen, seine 15 Richterinnen und Richter repräsentieren alle Weltregionen und werden von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheit für eine Dauer von jeweils neun Jahren gewählt. In diesem besonderen Fall durfte Nicaragua, das derzeit keinen der regulären Richter stellt, einen zusätzlichen sogenannten ad hoc Richter nominieren, der mitentscheiden durfte. Dies war der ehemalige jordanische Ministerpräsident, Aoun al-Khasawneh. Präsident des Gerichtshofs ist seit Februar der Libanese Nawaj Salam, der zuvor lange UN-Botschafter seines Landes war. Aber auch ein Richter aus Deutschland war an der Entscheidung am Dienstag beteiligt, dies ist der Berliner Rechtsprofessor Georg Nolte.



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