NEUBURG. Das Amtsgericht Neuburg hat einen abgelehnten Asylbewerber aus Nigeria zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Hausfriedensbruch, Widerstand und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt. Zudem ordnete der Richter wegen Fluchtgefahr einen Haftbefehl an, berichtete der Donaukurier. „Da ist für eine Bewährung weit und breit kein Raum“, sagte der Richter Christian Veh.

Im August vergangenen Jahres hatte der Afrikaner im Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen für einen Eklat gesorgt. Er habe sich gegen 16 Uhr im Erdgeschoß des Gebäudes aufgehalten, bis ein Mitarbeiter der Behörde ihn aufforderte, zu gehen, weil das für ihn zuständige Büro bereits geschlossen war. Daraufhin habe der 38jährige wild gestikuliert und „I need my money“ („Ich brauche mein Geld“) geschrien. Erst auf die Androhung, die Polizei einzuschalten, habe er das Gebäude verlassen.

Die Polizei war jedoch schon auf dem Weg und traf den Mann auf der Straße. Einem 21jährigen Polizisten zufolge habe er den Nigerianer angesprochen, worauf dieser ihn angeschrien und unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Ein weiterer Polizist habe versucht, den aggressiven Mann zu fixieren, wogegen dieser sich gewehrt habe. Beide Polizisten wurden bei der Aktion verletzt, der 21jährige Beamte erlitt eine leichte Gehirnerschütterung in Folge des Faustschlags.

Nigerianer bittet um Entschuldigung

Der seit 2014 in Deutschland lebende abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber sagte vor Gericht, ihm tue der Angriff auf den Polizisten leid. Zudem betonte er, in Nigeria niemals so etwas getan zu haben. Er hat bereits zwei Vorstrafen aus dem Jahr 2017, auch wegen Körperverletzungen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und drei Monate Haft gefordert. Der Verteidiger des inzwischen Verurteilten betonte hingegen, daß der Mann „nicht den Eindruck eines gewalttätigen Schlägers“ mache, und forderte sechs Monate auf Bewährung.

Richter Veh folgte dieser Argumentation nicht. Zusätzlich zur Haftstrafe und dem sofort verhängten Haftbefehl urteilte er, daß der Verurteilte die Kosten des Verfahrens selbst tragen muß. Der Nigerianer hat nun eine Woche Zeit, um Berufung einzulegen. (st)



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