Rostock. Die Dünen in Warnemünde werden von Badegästen immer wieder zum Sonnen benutzt. Obwohl das Betreten verboten ist, gibt es sogar Strandbesucher, die sich mit Sichtschutz und Campingstuhl dort ausbreiten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Mehr Kontrollen fordert Claudia Blank (45), Verkäuferin bei der Strandkorbvermietung Kroll. „Es sitzen immer wieder Leute in den Dünen, weil man von dort wohl eine schönere Sicht auf die Ostsee hat“, sagt sie. „Ich beobachte auch, dass immer wieder Menschen ihre Notdurft dort verrichten, obwohl kostenlose Toiletten in der Nähe sind.“ Sie spreche die Personen an, wenn sie diese erwische. In der Regel verließen diese dann die Düne.

Claudia Blank (45) beobachtet regelmäßig Personen, die trotz Verbots die Dünen betreten und spricht die Dünensünder anschließend an.

Claudia Blank (45) beobachtet regelmäßig Personen, die trotz Verbots die Dünen betreten und spricht die Dünensünder anschließend an.

Für ein striktes Vorgehen gegen Dünen-Sünder sprechen sich nicht nur Einheimische aus, sondern auch Urlauber. „Ich finde den Dünenschutz wichtig“, sagt Hartwich Leinung (73) aus Aschersleben, der seit einer Woche in Warnemünde zu Besuch ist. „Ein Verbot ist richtig.“

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Hartwich Leinung (73) findet das Verbot zum Betreten der Dünen richtig.

Hartwich Leinung (73) findet das Verbot zum Betreten der Dünen richtig.

Stadt geht gegen Dünensünder vor

Die Strandvogte der Stadt Rostock gehen konsequent gegen die Strandsünder vor, denn die Dünen dienen dem Küstenschutz. Die Wurzeln der Pflanzen, wie der Strandhafer, halten den Sand der Düne zusammen. Das Betreten, das Ablegen von Handtüchern und Ähnliches, das Urinieren oder das Entsorgen von Müll zerstörten die Pflanzen, heißt es von der Stadt Rostock.

„Fehlen die Pflanzen, wird der Sand vom Wind abgetragen, und die Düne kann bei Hochwasser die Wassermassen nicht mehr aufhalten. Das stellt eine große Gefahr dar“, so eine Sprecherin.

Auf zwei Schildern am Strandaufgang 24 Höhe Jugendherberge in Warnemünde stehen Hinweise auf ein Verbot, die Düne zu betreten.

Auf zwei Schildern am Strandaufgang 24 Höhe Jugendherberge in Warnemünde stehen Hinweise auf ein Verbot, die Düne zu betreten.

2023 gab es 128 Anzeigen mit Bußgeld

Dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, zeigt ein Blick auf die Statistik: 128 Anzeigen mit Bußgeld haben die Rostocker Strandvogte allein im Jahr 2023 wegen des unerlaubten Betretens der Dünen ausgestellt. Zusätzlich haben sie 150 Ermahnungen und mündliche Verwarnungen gegen Eltern von Kleinkindern, Kinder unter 14 Jahren und Personen ausgesprochen, die die Dünenbereiche betreten haben, um Bälle, Lenkdrachen, Kleidungsstücke oder andere Sachen zu holen. Im Jahr 2022 waren es lediglich 80 Anzeigen mit Bußgeld und 123 mündliche Verwarnungen erteilt. Damals war aber auch nur ein Strandvogt im Einsatz.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

 Stefan Bischoff ist  als Strandvogt für die Einhaltung der Rostocker Strandsatzung am rund 17 Kilometer langen Rostocker Strand zuständig.

Stefan Bischoff ist als Strandvogt für die Einhaltung der Rostocker Strandsatzung am rund 17 Kilometer langen Rostocker Strand zuständig.

Bußgeld beträgt mindestens 100 Euro

Das Betreten der Dünen kann teuer werden. Die Stadt Rostock ahndet die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro. Wenn Gegenstände, wie etwa Handtücher, Fahrräder oder Zelte, auf der Düne abgelegt werden, erhöht sich das Bußgeld um mindestens weitere 100 Euro.

Personen, die die Düne nur kurz betreten, um zum Beispiel einen Ball zu holen, und den Dünenbereich sofort wieder verlassen, werden aufgeklärt und erhalten mitunter eine Ermahnung oder mündliche Verwarnung durch die Strandvogte. Bei Kleinkindern sprechen die Strandvogte mit den Eltern. Das genaue Vorgehen richte sich nach dem konkreten Sachverhalt vor Ort.

Lesen Sie auch

Weiterlesen nach der Anzeige

Weiterlesen nach der Anzeige

Welche Strafen andere Gemeinden in MV verhängen

Das Betreten der Dünen ist auch andernorts an der Ostsee verboten. Die Geldbußen, die laut Strandsatzungen bei Ordnungswidrigkeiten verhängt werden können, variieren dabei zwischen 500 Euro im Ostseebad Boltenhagen, 1000 Euro im Ostseebad Binz und 10 000 Euro im Ostseebad Heringsdorf.

In der Praxis sei es jedoch kompliziert, solche Strafen auch wirklich umzusetzen, ordnet der Eigenbetrieb Kaiserbäder Insel Usedom auf OZ-Nachfrage ein. Strandbesucher, die das Verbot missachteten, würden in der Regel lediglich ermahnt und aufgeklärt.

OZ



Source link www.ostsee-zeitung.de