STUTTGART. Das Landgericht Stuttgart hat einen kurdischen Iraner, der eine Handgranate auf eine Beerdigungsfeier geworfen hatte, zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn wegen versuchten Mordes in 15 Fällen schuldig, wie dpa berichtet. In seinem Schlußplädoyer betonte der Oberstaatsanwalt Peter Holzwarth die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten: „So etwa ist im Großraum Stuttgart noch nie oder zumindest noch nicht oft dagewesen.“

Der Täter hatte im Juni 2023 während einer Beerdigung in Altbach den Sprengsatz auf die Trauergemeinde geworfen. Weil die Granate von einem Baum abprallte und 30 Meter entfernt von der Menschenansammlung explodierte, kam es dabei lediglich zu Verletzten.

Nach Angaben der Ermittler betrug der Splitterradius etwa 20 Meter. „Die Geschichte in Altbach hätte ein Horrorszenario werden können“, betonte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Das sei vom Täter „auch so gewollt“ gewesen.

Viele der Opfer leiden bis heute unter Panikattacken und Schlafstörungen

15 Menschen wurden bei der Explosion verletzt. Bei einigen verfehlten die Granatsplitter nur um wenige Millimeter große Blutgefäße, wie es medizinische Gutachter laut der Süddeutschen Zeitung vor Gericht schildern. Viele der Opfer leiden bis heute unter Panikattacken und Schlafstörungen.

Hintergrund der Tat ist ein seit etwa zwei Jahren tobender Bandenkrieg in der Region. Zwei konkurrierende organisierte Migrantenbanden kämpfen dabei um die Vorherrschaft im Drogengeschäft. Die Polizei bezeichnet sie nach den Gegenden, in denen sie aktiv sind: „Esslingen/Ludwigsburg/Plochingen“ gegen die Gruppe „Zuffenhausen/Göppingen“. Die Teilnehmer der Beerdigung gehörten der ersteren Gruppe an, der Täter war offenbar Mitglied der verfeindeten Göppinger Bande.

Der 24jährige Handgranatenwerfer wurde im Iran geboren, floh mit seiner Familie in den Irak und später nach Deutschland. Er schloß die Hauptschule ab und begann eine Ausbildung zum Fahrzeugbaumechaniker. Auf der Arbeit sei er auf fremdenfeindliche Art gemobbt worden, schildert er einem psychiatrischen Gerichtsgutachter. (lb)



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