Kiel/Hamburg. An Hamburgs Schulen darf niemand mehr mit einem verhüllten Gesicht im Klassenraum sitzen. Ein entsprechendes Gesetz, das Mitte Mai in der Bürgerschaft von der rot-grünen Koalition sowie von CDU und AfD beschlossen worden war, ist seit Anfang Juni in Kraft. Neben dem Unterricht gilt es auch für schulische Veranstaltungen aller Art, zum Beispiel für Klassenfahrten und Sport. Im Norden gibt es eine solche Regelung längst.

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In Paragraf 17 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes heißt es: „Schülerinnen und Schüler dürfen in der Schule und bei sonstigen Schulveranstaltungen ihr Gesicht nicht verhüllen, es sei denn, schulische Gründe erfordern dies.“ Eine solche Regelung greift nach Paragraf 34 auch für Lehrkräfte.

Umgang mit Islamismus: Lehrkräfte in SH hatten 2018 eine Handreichung bekommen

Das CDU-geführte Kieler Bildungsministerium hatte den Pädagogen bereits im Oktober 2018 Leitlinien zu Religion, Islamismus und Salafismus in Schulen an die Hand gegeben. Eine vollständige Gesichtsverschleierung wie Niqab oder Burka zu tragen, sei in der Schule nicht angemessen und unzulässig, heißt es. „Lehrkräfte und Lernende sollen bei schulischen Veranstaltungen ihrer Gesprächspartnerin ins Gesicht schauen können.“

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Niqab und Burka machten das unmöglich. Zudem sei eine Gesichtsverschleierung im täglichen Betrieb ein objektives Hindernis für die Erfüllung des pädagogischen Auftrags. „Pädagogische Arbeit baut unabdingbar auf Kommunikation über Gesicht, Mimik und Gestik.“ Das Kopftuch, das das Gesicht frei lässt, sei von einer Vollverschleierung zu unterscheiden. Abzulegen sei jedoch auch diese religiöse Kleidung dann, wenn sie die Sicherheit der Trägerin und anderer Personen zum Beispiel im Sport-, Technik- und Chemieunterricht gefährdet. „Sogenannte Sport-Kopftücher von Sportartikelherstellern können im Einzelfall eine Kompromisslösung darstellen.“

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Die Hamburger Schulbehörde hatte das Gesetz nach einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts überarbeitet. Die Richter hatten 2020 geurteilt, dass die Schule einer damals 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers deshalb nicht verbieten durfte, weil hierfür die gesetzliche Grundlage fehlte. Zuletzt waren in der Hansestadt etwa zehn Fälle bekannt, in denen Mädchen mit Gesichtsschleiern den Unterricht besuchten.

Bei fortgesetzten Zuwiderhandlungen können die Hamburger Behörden nun Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergreifen und sogar Bußgelder erlassen. Neben Schleswig-Holstein und Hamburg untersagen auch Bayern und Niedersachsen die vollständige Gesichtsverhüllung.

KN



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