Stakendorf/Krummbek. Der Bedarf an Wohnraum in den Dörfern der Probstei ist groß. Die Nachfrage kommt vor allem von jungen Menschen, die gern im Dorf bleiben möchten. Dem tragen unter anderem die Gemeinden Stakendorf und Krummbek Rechnung, indem sie kleinere Baugebiete ausweisen – um Kosten zu sparen, nach dem sogenannten beschleunigten Verfahren. Doch genau diesen Weg hat das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2023 für rechtswidrig erklärt. Eine Folge: Die Bauleitplanung muss neu aufgenommen werden, Bauwillige sind teilweise abgesprungen, andere müssen länger warten und deutlich mehr für den Bauplatz zahlen.

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Bezahlbarer Wohnraum für junge Menschen aus dem Ort

„Wir wollen unsere jungen Leute im Ort halten. Das ist wichtig für das Dorf, den Kindergarten, die Feuerwehr“, erklärte Bürgermeister Ernst Hansen. 2019 hatte die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss gefasst. 14 Wohneinheiten sollten auf der zurzeit als Gartenland und Wiese genutzten Fläche im sogenannten beschleunigten Verfahren entstehen. „So hätten wir für dieses kleine Gebiet Zeit und Kosten sparen können“, so Hansen.

Denn der Gesetzgeber hatte im Jahr 2017 eine Möglichkeit geschaffen, auf Flächen im sogenannten Außenbereich bis 10 000 Quadratmeter auf Planungsschritte zu verzichten, um es kleinen Gemeinden einfacher zu machen, Wohnraum zu schaffen. So musste unter anderem kein Flächennutzungsplan entwickelt werden. Das Verfahren ließ auch zu, auf die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung sowie die Ausweisung von Ausgleichsflächen zu verzichten.

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Vereinfachtes Verfahren sah Verzicht auf Umweltprüfung vor

Gravierendster Punkt: Weder Umweltprüfung noch Umweltgutachten waren erforderlich – ein gewaltiger Kosten- und Zeitfaktor. Dagegen hatte eine Umweltvereinigung geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht, oberste Instanz für die öffentliche Verwaltung, bestätigte im Juli 2023: Diese Regelung (Paragraf 13b) entspricht nicht dem EU-Recht und darf nicht mehr angewendet werden.

Nun müssen die Gemeinden Stakendorf und Krummbek den langen Weg beschreiten. „Wir sind seit 2018 dabei, waren im Frühjahr 2023 mit den Vorarbeiten fertig. Nun verzögert und verteuert sich die Planung, auch für die Bauwilligen. Denn die Kosten für die nun anstehenden Planungsleistungen werden auf die Grundstücke umgelegt. Junge Leute aus dem Ort können das oft nicht mehr bezahlen. Das ist keine sinnvolle dörfliche Lösung“, sagte Bürgermeisterin Brigitte Vöge-Lesky.

Städte- und Gemeindetag gibt Handlungsempfehlung

Auch Bürgermeister Ernst Hansen ist „verärgert“. „Eigentlich sollten schon die ersten Häuser stehen, alle Grundstücke waren an Stakendorfer vergeben. Die Situation für Bauherren hat sich vor allem durch die Zinsentwicklung inzwischen gravierend verändert, etliche Bauwillige sind abgesprungen, weil sie sich das nicht mehr leisten können. Für die Gemeinde verteuert sich das Ganze ebenfalls, weil neue Untersuchungen und Gutachten erfolgen müssen“, so Hansen.

Die Gemeindevertretungen – betroffen sind auch Passade und Wendtorf – haben inzwischen die Umstellung auf das reguläre Verfahren beschlossen. „Natürlich ist es immer ärgerlich, wenn eine Verwaltungsvorschrift, die in der Praxis angewendet wird, sich im Nachhinein als rechtswidrig erweist“, sagte Amtsdirektor Sönke Körber. Entsprechende Handlungsempfehlungen für die Kommunen habe der Städte- und Gemeindetag dazu herausgegeben, so Körber weiter.

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Es gibt Heilungs- und Übergangsvorschriften

Im Kreis Plön gibt es nach Auskunft des Kreises Plön acht Kommunen, in denen ein Baugebiet nach dem vereinfachten Verfahren bereits Rechtskraft erlangt hat. So unter anderem in Schwartbuck und Postfeld 2019, Schlesen 2021, Dobersdorf 2022. Der zuständige Mitarbeiter Eckart Schäfer sieht aber keinen Grund „für die große Aufregung“. „Es gibt Heilungs- und Übergangsvorschriften. Ja, es kommt zu zeitlichen Verzögerungen, aber es wird niemand nicht bauen können.“

In solchen Fällen seien zum Beispiel die Umweltprüfung nachzuholen und die Öffentlichkeitsbeteiligung zu wiederholen.

KN



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