Ungewollt Schwangere haben einer Studie zufolge in Bayern teilweise einen schlechteren Zugang zu Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, als andernorts in Deutschland. Fast 20 Prozent der Menschen im Freistaat leben in einer Region, in der sie mehr als 40 Auto-Minuten zur nächsten Einrichtung brauchen – das betrifft mehr als 2,5 Millionen Einwohner. Das geht aus am Mittwoch veröffentlichten Teilergebnissen der sogenannten Elsa-Studie hervor («Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung»). Dabei handelt es sich um ein vom Bundesgesundheitsministerium gefördertes Forschungsprojekt mehrerer Hochschulen zur Lebenssituation ungewollt Schwangerer und zum Thema Schwangerschaftsabbrüche. 

Bayern hat demnach den letzten Platz in Deutschland, was die Wege zu derartigen Einrichtungen betrifft. In 85 von 400 deutschen Landkreisen leben demnach Menschen außerhalb einer angemessenen Erreichbarkeit zum nächsten Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch. Mehr als die Hälfte, nämlich 43 dieser Kreise liegen der Studie zufolge in Bayern, jeweils acht in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. 

Für die Untersuchung wurden die Adressen von mehr als 1000 Stellen in Deutschland, die Abbrüche durchführen, ausgewertet und Gebiete berechnet, die mehr als 40 Auto-Minuten entfernt davon liegen. 

Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen haben demnach im Vergleich zu den anderen Bundesländern einen hohen Versorgungsgrad. Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zählt die Studie zu Regionen mit geringem Versorgungsgrad. Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Hessen liegen in der Mitte. 

Rein rechnerisch kommen in Bayern 31 428 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren auf eine Einrichtung, in der ein Schwangerschaftsabbruch möglich ist – auch hier landete Bayern in dieser Erhebung ganz hinten. Zum Vergleich: In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Zahl bei 6236. «Je weniger Frauen auf eine Meldestelle kommen, desto höher die Versorgungsdichte», heißt es in der Studie. 

Eine Abtreibung ist in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar – es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen. Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Eine von der Ampel-Koalition eingesetzte Expertenkommission wird am kommenden Montag Empfehlungen dazu vorlegen, ob es bei der grundsätzlichen Strafbarkeit bleiben soll.

© dpa-infocom, dpa:240410-99-630345/2



Source link www.zeit.de