Wegen tätlichen Angriffs auf Rettungssanitäter ist ein 40 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Frankfurt zu 3000 Euro Geldstrafe (à 120 Tagessätze) verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im April 2023 den Rettungsdienst alarmiert, weil sein Bruder gesundheitliche Probleme bekommen hatte. Weil die Sanitäter offenbar später als erwartet eintrafen, empfing er sie mit Schimpfworten und drückte einen von ihnen gegen den Rettungswagen. Das Amtsgericht verhängte zunächst einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 6000 Euro (à 150 Tagessätze), dagegen legte der Mann Widerspruch ein.
Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte für sein Verhalten und sprach von einer Überreaktion, die er auf die Stresssituation zurückführe. Das Gericht milderte die Strafe daraufhin – auch die Höhe der Tagessätze wurde in Anbetracht seines geringen Einkommens abgesenkt. Das Urteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:240417-99-708612/3
Wegen tätlichen Angriffs auf Rettungssanitäter ist ein 40 Jahre alter Mann vom Amtsgericht Frankfurt zu 3000 Euro Geldstrafe (à 120 Tagessätze) verurteilt worden. Der Angeklagte hatte im April 2023 den Rettungsdienst alarmiert, weil sein Bruder gesundheitliche Probleme bekommen hatte. Weil die Sanitäter offenbar später als erwartet eintrafen, empfing er sie mit Schimpfworten und drückte einen von ihnen gegen den Rettungswagen. Das Amtsgericht verhängte zunächst einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 6000 Euro (à 150 Tagessätze), dagegen legte der Mann Widerspruch ein.