In der EU sollen Produkte nicht mehr verkauft werden dürfen, die unter Strafandrohung hergestellt wurden. Keine Wiedergutmachung für Opfer geplant.

Viele T-shirts auf einem Kleiderständer

Sind hoffentlich nicht in Zwangsarbeit hergestellt: T-Shirts Foto: Shotshop/imago

BERLIN taz | Es trifft Tomaten, Tee, Produkte aus Baumwolle, Computerteile – und im Februar auch 13.000 fabrikneue Fahrzeuge der VW-Marken Porsche, Bentley und Audi, die in Häfen in den USA vorübergehend beschlagnahmt worden waren. Die Behörden vermuteten, dass ein elektronisches Bauteil durch Zwangsarbeit in Chinas Uiguren-Region Xinjiang hergestellt worden war. Es musste ausgetauscht werden, bevor die Autos an Land durften.

Auch die EU bekommt jetzt wie die USA ein Gesetz, nach dem Produkte aus Zwangsarbeit nicht mehr in Europa verkauft werden dürfen. Europaparlament und EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu Dienstag darauf, dass solche Produkte vom Markt verbannt und an den Grenzen beschlagnahmt werden sollen. „Die Waren müssten dann gespendet, recycelt oder zerstört werden“, teilte das Europaparlament mit. Das Gesetz dürfte nach einer Übergangsfrist von mehreren Jahren in Kraft treten.

„Endlich ist Schluss mit T-Shirts, Solarzellen und Schokolade, in denen Zwangsarbeit steckt“, sagte die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini. Die Regelung sei „ein Meilenstein“, der das Leben „von weltweit 27,8 Millionen Menschen, die unter Zwangsarbeit leiden“, verbessere.

Diese Zahl stammt aus einer Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Sie definiert Zwangs- oder Pflichtarbeit als „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“. Zwangsarbeit kommt demnach weltweit vor allem in der Hauswirtschaft, der Textilbranche, dem Bergbau und in der Landwirtschaft vor.

Cavazzini und ihr Amtskollege Helmut Scholz von den Linken kritisierten, dass eine Wiedergutmachung für Opfer von Zwangsarbeit nicht in dem künftigen Gesetz verankert worden sei. Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn ist zwar für die Regelung, aber gegen eine verpflichtende Wiedergutmachung. Die EU-Kommission solle erst eine Folgenabschätzung zu der Frage vorlegen, ob es überhaupt sinnvoll wäre, die Wiedergutmachung in dem Gesetz zu regeln, so Hahn.



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