MÜNSTER. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltunsgericht hat am Montag die Berufungsklage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zurückgewiesen. Die Partei darf damit vom Inlandsgeheimdienst als rechtsextremer „Verdachtsfall“ geführt wereden. Zuvor war die Partei vor dem Verwaltungsgericht Münster mit ihrer Klage gescheitert.

Die AfD hatte bereits im Vorfeld angekündigt, alle weiteren Rechtsmittel gegen das Urteil ausschöpfen zu wollen. Konkret ist allerdings nur noch eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich, das allerdings keine inhaltliche Prüfung mehr vornehmen würde. Zugleich hat die Partei nun die Möglichkeit, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

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