In führenden CDU-Kreisen gibt es Überlegungen, ob man Kommunalpolitikern einen Leitfaden zum Umgang mit der AfD an die Hand geben sollte. Das haben die Generalsekretäre und Landesgeschäftsführer der CDU nach Informationen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) am Dienstag bei einer Konferenz diskutiert. Zuerst hatte der Newsletterdienst „The Pioneer“ darüber berichtet. Im Konrad-Adenauer-Haus gibt es die Überlegungen schon länger, auch weil es entsprechende Anfragen aus den Gemeinden gibt.

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Anlässe, bei denen eine Handreichung möglicherweise geholfen hätte, gab es genug. Erst vergangene Woche sorgte die CDU-Fraktion im Dresdner Stadtrat für Aufsehen, weil sie einem AfD-Antrag zur Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge zur Mehrheit verholfen hatte. Auch die FDP und Freien Wähler stimmten zu, wie die „Dresdner Neusten Nachrichten“ berichteten. Das ist ein Bruch des Parteitagsbeschlusses, wonach eine Zusammenarbeit mit der in weiten Teilen rechtsextremen Partei untersagt ist.

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CDU-Chef Friedrich Merz kritisierte die Fraktion und sprach von einem „Fehler“. Danach ist das Adenauerhaus mit den Kommunalpolitikern in Kontakt getreten, Konsequenzen in Form von Parteiausschlussverfahren für die CDU-Politiker wird es wohl nicht geben. Dabei hatte Merz dies vor seinem Antritt als Parteivorsitzender angekündigt. Ähnliche Fälle hatte es bereits in Bautzen und Cottbus gegeben. Auch andere Parteien hatten in der Vergangenheit bereits AfD-Anträgen in einzelnen Kommunen zugestimmt.

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Kommunalwahlen in Deutschland: AfD könnte stärker werden

Solche Situationen drohen sich zu wiederholen, sollte die AfD in den Kommunalwahlen dieses Jahr zulegen. So finden etwa in Thüringen, Brandenburg und Sachsen Kommunalwahlen statt. In den Ländern steht die AfD in den landesweiten Umfragen der Meinungsforschungsinstitute derzeit an erster Stelle. In Sachsen-Anhalt führt die CDU mit kleinem Vorsprung.

Thema in der Konferenz der CDU-Generalsekretäre und -Landesgeschäftsführer war ein Gastbeitrag des Landkreistages. Verbandsfunktionär Hans-Günter Henneke hatte in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ eine Art Handreichung für Politiker der demokratischen Parteien in Kommunalparlamenten formuliert. Darin schreibt Henneke beispielsweise, dass demokratische Mandatsträger mit Mitgliedern verfassungsfeindlich agierender Gruppierungen keine gemeinsamen Anträge in die Räte und Kreistage einbringen sollten.

Anträgen, die im Interesse der Kommunen lägen, dürfte ebenfalls nicht zugestimmt werden, heißt es weiter. Demokraten sollten das Anliegen stattdessen in „eigenen Anträgen“ aufgreifen, heißt es. Demokratische Mitglieder sollen auch keine Mitglieder verfassungsfeindlicher Gruppen ins Amt wählen. Wenn allerdings ein Beamter vom Volk gewählt worden sei, handele es sich nicht um eine Zusammenarbeit, wenn ihm Beigeordnete zur Seite gestellt werden. Dies könnte eine Grundlage für einen CDU-Leitfaden sein.

Die Ausarbeitung eines offiziellen Papiers wäre aber nicht ohne Risiko. Wenn schwarz auf weiß festgehalten würde, was in den Kommunalparlamenten erlaubt ist, müssten wohl auch Konsequenzen folgen für CDU-Politiker, die sich nicht daran halten.



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