Vor 75 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft. Damit war an jenem 23. Mai 1949 – vier Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs – auch die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die westdeutsche Verfassung hat seit der Friedlichen Revolution von 1989/90 auch in den fünf ostdeutschen Ländern Gültigkeit. Heute ist die Demokratie durch das Erstarken verfassungsfeindlicher Parteien und Gruppierungen gefährdet wie nie seit 75 Jahren – und die Einhaltung der Grundrechte deshalb so wichtig. Wir haben Prominente aus vielen Bereichen der Gesellschaft gefragt, was ihr Lieblingsartikel ist und was ihnen gegebenenfalls in der Verfassung fehlt.

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Christoph Daum

Ex-Bundesligatrainer Christoph Daum.

Ex-Bundesligatrainer Christoph Daum.

„Mein Lieblingsartikel im Grundgesetz ist Artikel 5 – das Recht auf freie Meinungsäußerung. Für die Nachkriegsgeneration im Westen des Landes ganz selbstverständlich, aber im anderen Teil Deutschlands musste man bis zur Wiedervereinigung sehr vorsichtig sein, wenn man von diesem Recht freimütig Gebrauch machte. Artikel 5 aber auch deshalb, weil ich von ihm sehr oft selber Gebrauch gemacht habe. Nicht immer zur Freude aller.“

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Sandra Maischberger

Sandra Maischberger (57), deutsche Journalistin, Fernsehmoderatorin, Produzentin und Autorin

Sandra Maischberger (57), deutsche Journalistin, Fernsehmoderatorin, Produzentin und Autorin

„Mein Lieblingsartikel ist der erste: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘. Sechs einfache Worte, die schlicht, aber mit großer Wucht das Grundprinzip der Menschlichkeit erfassen. Sie stehen gleich am Anfang der Verfassung und setzen damit als furioser Auftakt den Ton für alles, was noch folgt.

Eigentlich würde der erste Satz alleine reichen (kurze Verträge sind immer besser, als lange). Aber wenn‘s nicht so utopisch wäre vielleicht noch dieser hier: der Schutz des Planeten ist Aufgabe aller Bürger.“

Manuela Schwesig

Manuela Schwesig (49), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern

Manuela Schwesig (49), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern

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„Der wichtigste Satz findet sich gleich in Artikel 1 des Grundgesetzes: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘. Das ist die direkte Antwort auf Willkür, Gewalt und Massenmord im nationalsozialsozialistischen Deutschland. Und das ist auch 75 Jahre später der wichtigste Wert.

Ich setze mich seit vielen Jahren dafür ein, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern eigene Personen mit besonderen Bedürfnissen. Es geht um ein gesundes Aufwachsen und Schutz vor Gewalt.“

Wolfgang Joop

Wolfgang Joop

Wolfgang Joop (79), Modedesigner

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„Im Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: ‚Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.‘ Dieses ist leider nur als Staatsziel formuliert – daraus muss ein Grundrecht für Tiere resultieren.

Leider klaffen Anspruch und Realität weit auseinander. Tiere werden an die Ställe angepasst, zurechtgestutzt, qualgezüchtet und auf Hochleistung getrimmt – sie leiden viel zu oft Schmerzen. Seit Jahrzehnten entwerfe ich keine Mode mehr mit Pelz und so lange esse ich auch kein Fleisch mehr. In Potsdam empört es mich, wenn ich sehe, wie Kremserpferde in der Sommerhitze überladene Touristenkutschen ziehen müssen. Ich wünsche mir, dass der Tierschutz in Deutschland endlich vollumfänglich durchgesetzt wird. Mir imponiert Spanien: Dort sieht ein Gesetz nun vor, dass Tiere nicht mehr als ‚Objekte‘ gelten, sondern als ‚fühlende Lebewesen´.“

Ahmad Mansour

„Als jemand, der in einer autoritären, patriarchalen Familie groß geworden ist, in einer Gesellschaft, in der das Kollektiv wichtiger als das Individuum ist und in dem Menschen gehorchen müssen, in der starke Hierarchien und keine Gleichberechtigung herrscht, empfinde ich es als großes Glück, dass das Grundgesetz jedem Individuum seine Würde per Grundgesetz garantiert. Somit schätze ich den 1. Artikel über aller Maßen und möchte dieses großartige Grundgesetz auch allen neu ankommenden Menschen in Deutschland nahebringen; Verständnis, Empathie und Begeisterung dafür schaffen, was Demokratie und Menschenrechte in Deutschland bedeuten und was hier nach dem 2. Weltkrieg geschafft und geschaffen wurde.

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Am Grundgesetz selbst fehlt mir nichts, sondern eher an seiner Vermarktung. Wir müssen es lebendiger gestalten, es den Menschen näherbringen – das merke ich vor allem bei meiner Arbeit mit Jugendlichen.

Ahmad Mansour (47), israelisch-deutscher Psychologe und Autor

Ahmad Mansour (47), israelisch-deutscher Psychologe und Autor

Wenn man an die Bilder von rechtsradikalen Reichsbürgern oder den Demonstrationen von Islamisten in Hamburg vor Kurzem denkt, dann bedeutet das, dass noch sehr viel Arbeit vor uns liegt, um dieses Grundgesetz alltäglicher und menschnah zu gestalten: Es geht nicht darum, Paragrafen auswendig zu lernen, sondern diese mit Situationen zu füllen und den Menschen einen emotionalen Zugang zu ermöglichen.

Ich bin absolut überzeugt davon, dass unsere gesellschaftliche Leitkultur das Grundgesetz sein muss. Die Bürger dieses Landes müssen den Gedanken und die Haltung verinnerlichen, dass es keine Grenzen zwischen Menschen aufgrund von Herkunft, Religion oder Hautfarbe gibt, sondern dass die Basis für ein gesellschaftliches Miteinander allein durch das Grundgesetz, insbesondere durch seinen 1. Artikel geschaffen ist.“

Bettina Zimmermann und Kai Wiesinger

Hannover-Liebe: Die Schauspieler Bettina Zimmermann und Kai Wiesinger stammen beide aus der niedersächsischen Landeshauptstadt und sind offiziell seit dem Jahr 2014 ein Paar.

Die Schauspielerin Bettina Zimmermann (49) und ihr Partner, der Schauspieler Kai Wiesinger (58).

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„Den 75. Geburtstag unseres Grundgesetzes feiern wir aus ganzem Herzen, denn er legt mit Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 eindeutig fest, dass die Menschenwürde in unserem Land unantastbar sein soll. Das ist nicht überall auf der Welt so, und auch bei uns lassen sich Grundrechte wie die Menschenwürde erst seit 75 Jahren durch die Verankerung im Grundgesetz einklagen. Damit bildet es das Fundament unseres Wertesystems, unserer Gesetze und unseres Zusammenlebens in Deutschland. Wir würden uns wünschen, die Bedeutung und die Werte, welche im Grundgesetz verankert sind, umfassender in die Lehrpläne der Schulen aufzunehmen.

Erstaunlich finden wir, dass das Grundgesetz Staat und Kirche bis heute nicht vollkommen trennt. Es ist großartig, dass eine Religionsfreiheit garantiert wird, doch warum werden heute noch aus Steuergeldern Angestellte der Kirchen bezahlt, warum wird noch Kirchensteuer vom Staat eingezogen und werden Staatsleistungen in Höhe von rund 600 Millionen Euro für Landabtretungen von vor 300 Jahren bezahlt? Wir denken, ein moderner Staat sollte größeren Wert auf ethisches Miteinander legen, als einzelne Glaubensgemeinschaften mit Staatsgeldern zu finanzieren.“

Moritz Rinke

Moritz Rinke (56), deutscher Dramatiker und Romanautor

Moritz Rinke (56), deutscher Dramatiker und Romanautor

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„Im Abitur habe ich einen Aufsatz über das Artikel 5 verfassen müssen: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten … Vermutlich habe ich damals beim Verfassen des Aufsatzes ständig mit dem Kopf genickt und bestimmt noch etwas Kluges aus der FAZ oder dem Spiegel zitiert. Wenn ich allerdings heute auf unsere zugänglichen Quellen schaue, dann werde ich zunehmend panisch. Warum darf man, zum Beispiel auf Tiktok, ungehindert falsche Fakten, Antisemitismus, Rassismus oder Frauenfeindlichkeit verbreiten? Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern … Ja, ich will ja weiter unbedingt mit dem Kopf nicken, aber ich sehe derzeit keine lebendige demokratische Meinungsvielfalt, sondern eine in Hass und Undifferenziertheit zerstückelte Gesellschaft. Sie fragen hier, was mir fehlt? Ich glaube, es wird Zeit, dass wir über unsere heutigen zugänglichen Quellen nachdenken, von denen die Väter des Grundgesetztes natürlich nichts ahnen konnten. Und wenn es nur der Hinweis ist, dass zu Rechten auch immer Pflichten gehören. Jeder hat die Pflicht, nachzudenken, bevor er sich frei äußert. So ein Satz müsste vielleicht immer aufpoppen, wenn man auf seinen Webbrowser geht.“

Gregor Gysi

Gregor Gysi (76), Bundestagsabgeordneter der Linken

Gregor Gysi (76), Bundestagsabgeordneter der Linken

„Artikel 1. In keiner anderen Verfassung auf der Welt steht als erster Satz ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Nur bei uns nach den grausamen Erfahrungen in Nazideutschland. Wichtig auch der Satz 2 dieses Artikels, wonach alle staatlichen Einrichtungen diese Würde zu achten und zu schützen haben. Fehlt Ihnen etwas im GG? Ja, ein Artikel zum Schutz des Alters und eine genauere Regelung, die Zwangsräumungen in Obdachlosigkeit ausschlösse.“

Kirsten Fehrs

Bischöfin Kirsten Fehrs (62), amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Bischöfin Kirsten Fehrs (62), amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

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„Das ist eindeutig Artikel 4, der die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des Bekenntnisses sichert. In vielen Ländern auf dieser Erde werden Religionsgemeinschaften unterdrückt und Menschen verfolgt, wenn sie sich zu ihrem Glauben bekennen. Oft betrifft das Minderheiten. Und viele Menschen suchen in Deutschland Schutz, weil es genau dieses Recht in ihrer Heimat nicht gibt. Der Artikel 4 verhindert daher auch, dass Menschen in Deutschland aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden. Der Glaube, das Gewissen ist frei – eine großartige Botschaft.

Ich bin froh, in einem Staat zu leben, dessen Verfassung in besonderer Weise die religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse seiner Bürgerinnen und Bürger achtet. Ja, das kann auch unbequem werden, wenn fundamentalistische Kräfte diese Freiheit bis zum Äußersten und darüber hinaus ausnutzen. Aber Artikel 4 ermutigt auch, die integrierende Kraft von Religion in einer Migrationsgesellschaft zu würdigen und das interreligiöse Gespräch als Friedensdienst zu verstehen.“

Bernd Neuendorf

„Das Grundgesetz ist das Fundament unseres Zusammenlebens in Deutschland. Es verleiht uns Halt und Orientierung. Und setzt dort, wo es nötig ist, auch Grenzen. Wer das Grundgesetz liest, wird feststellen: Es ist erstaunlich modern und geradezu zeitlos. Mit einer klaren und auch schönen Sprache bringt es die fundamentalen Werte unseres Gemeinwesens auf den Punkt: Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit. Es sind die Leitplanken staatlich-gesellschaftlicher Ordnung in Deutschland.

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Wie kostbar dieses Regelwerk ist, wird immer dann besonders deutlich, wenn wir in Länder schauen, in denen Menschen elementare Grundrechte verweigert werden. Aber auch in Deutschland scheinen die fundmentalen Werte unserer Verfassung als gemeinsame Basis unseres Miteinanders nicht mehr völlig unumstritten zu sein. Das Grundgesetz ist aber das Bollwerk gegen die Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und also muss es verteidigt werden.

Bernd Neuendorf (62), Präsident des Deutschen Fußballbunds

Bernd Neuendorf (62), Präsident des Deutschen Fußballbunds

Es ist fast unzulässig, einen Artikel des Grundgesetzes besonders hervorzuheben. Und dennoch: Gleich die ersten beiden Sätze berühren mich in besonderer Weise: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.‘ Mit Blick auf unsere eigene Geschichte entfaltet dieser Satz eine unglaubliche Wucht und Kraft. Auch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist für eine pluralistische Gesellschaft zentral. Dafür steht Deutschland vereint mit seinen Partnern in Europa. ‚United by Football. Vereint im Herzen Europas‘ ist daher auch ein sehr passendes Motto für die Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer, auf die wir uns gemeinsam mit unseren internationalen Gästen ganz besonders freuen.“

Marco Buschmann

„Artikel 5 Abs. 1 GG liegt mir besonders am Herzen. Meinungsfreiheit heißt, sich auch mit den Mächtigen eines Staates angstfrei auseinandersetzen zu können. In vielen Ländern der Welt gilt leider das Gegenteil. Schon in seinen Anfangsjahren hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung als Grundlage jeder Freiheit überhaupt hervorgehoben. Auch aktuell wird deutlich, wie wichtig es ist, dass jede und jeder einzelne seine Meinung frei äußern darf. Es macht eine Demokratie aus, dass gerade nicht von Regierenden bestimmt, welche Meinungen die richtigen und welche die falschen sind.

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Der für mich wichtigste Artikel ist aber Art. 1 GG. Die Bestimmung, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, ist Ausgangspunkt für alle weiteren Artikel und letztlich die wichtigste Grundlage für die Freiheiten eines jeden Einzelnen.

Marco Buschmann (FDP, 46), Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann (FDP, 46), Bundesminister der Justiz

Unser Grundgesetz ist eine deutsche Erfolgsgeschichte. Die Grundentscheidungen, die mit diesem getroffen wurden, sind auch heute noch gültig. Unser Grundgesetz ist aber keinesfalls eine starre Reliquie, an der man nichts ändern darf. Im Gegenteil. Es ist quicklebendig, sozusagen ein lebendiges Dokument.

So ist es an der Zeit, eine Verfassungsänderung zu diskutieren, die den Status des Bundesverfassungsgerichts besser zum Ausdruck bringt und grundgesetzlich absichert. Ich arbeite daran, dass es gelingt, in Deutschland die notwendigen Mehrheiten zu organisieren, um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz stärker zu verankern. Wir müssen aus Erfahrungen aus anderen Staaten lernen, um für potenzielle Gefahren gut gerüstet zu sein. Damit unser Grundgesetz auch nach 75 Jahren eine Erfolgsgeschichte bleibt.“

Daniela Cavallo

„Das Grundgesetz ist das Wichtigste, was in Deutschland jemals zu Papier gebracht worden ist. Denn unsere Verfassung bildet das Fundament für unsere Gesellschaft nach freiheitlich-demokratischen, sozialstaatlichen Prinzipien. Auch den Gewerkschaften legt das Grundgesetz mächtige Hebel in die Hand. Daher haben wir alle zum 75-Jahr-Jubiläum viele gute Gründe, diese Grundlage wertzuschätzen, weiterzuentwickeln und wo nötig Angriffe dagegen abzuwehren.

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Daniela Cavallo (49), Vorsitzende des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG

Daniela Cavallo (49), Vorsitzende des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG

Besonders hervorheben möchte ich persönlich Artikel 116 zur Staatsangehörigkeit. Denn die Frage, wer Deutscher und wer Deutsche ist, wird von Rechtspopulisten gerne vereinnahmt. Aber hierüber entscheiden keine Stammtischparolen. Sondern unser Grundgesetz. Und daher kann auch Deutscher sein, wer eingebürgert wird und damit die deutsche Staatsangehörigkeit erhält – so wie ich zum Beispiel.“

Sebastian Krumbiegel

Sebastian Krumbiegel (57), Sänger und Musiker

Sebastian Krumbiegel (57), Sänger und Musiker

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„Der erste Satz von Artikel 1 sagt eigentlich alles. ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Dieser eine Satz ist, gerade in seiner bestechenden Schlichtheit, ein guter Kompass für unser Zusammenleben, ein guter Leitfaden. Er klingt so leicht, er klingt so logisch – jedes Kind kann verstehen, was er meint: Wir sollten uns gegenseitig respektieren, wir sollten jeden Menschen, unabhängig von seinem persönlichen Lebensentwurf, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder gesellschaftlichem Stand als wertvoll und bereichernd betrachten. Das klingt einleuchtend, ist aber leider in der Praxis nicht immer so klar. Dieser eine Satz – wie viel Wert hat er wirklich? Gibt es diesen Konsens oder geht es im wahren Leben dann nicht meistens doch mit diesem einschränkenden ‚Ja, aber…‘ weiter?

Ich selbst bezeichne mich gern als ‚Grundgesetz-Ultra‘. Diese Sammlung von Regeln, dieses komplexe Werk, das sich kluge Menschen nach dem Ende des zweiten Weltkrieges ausgedacht haben, ist ein Schatz, denn es ist die Grundlage für das, was wir Demokratie nennen. Okay – manches scheint in der Formulierung etwas überholt zu sein. Der Begriff ‚Rasse‘ zum Beispiel ist ein gestriger, und ich frage mich, was er im Grundgesetz verloren hat. Und da sind wir wieder beim ersten Satz. Es gibt keine unterschiedlichen Rassen. Wie hat Rio Reiser einst so treffend gesungen: ‚Mein Name ist Mensch‘ – und die Würde des Menschen… – naja, ihr wisst, was ich meine.“

Denise M‘Baye

Denise M‘Baye (48), Schauspielerin und Sängerin

Denise M‘Baye (48), Schauspielerin und Sängerin

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„Dass wir uns dazu bekennen, unsere unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt zu wahren und zu schützen, ist ein Versprechen des 1. Artikels unseres Grundgesetzes, an das wir uns täglich erinnern sollten.“

Tim Bendzko

„Mein Lieblingsartikel im Grundgesetz ist Artikel 5 Absatz 3, der die Freiheit von Kunst und Wissenschaft schützt. Ich halte ihn für wichtig, weil er sicherstellt, dass Künstler und Wissenschaftler ohne staatliche Eingriffe oder Zensur arbeiten können. Kunst und Kultur sind wesentliche Teile unserer Gesellschaft, die uns nicht nur als Individuen bereichern, sondern auch zur kritischen Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Themen beitragen. Durch den Schutz der Kunstfreiheit können Künstler ihre Werke frei und ungehindert schaffen und präsentieren. Das fördert die kulturelle Vielfalt und Kreativität. Diese Freiheit ist fundamental für eine lebendige und dynamische Kulturlandschaft und stärkt die demokratische Gesellschaft, indem sie unterschiedliche Perspektiven und Meinungen sichtbar macht.

Tim Bendzko (39), Sänger

Tim Bendzko (39), Sänger

Obwohl das Grundgesetz eine solide Grundlage für unsere Rechtsordnung bildet, könnte es in einigen Bereichen erweitert werden, um modernen Herausforderungen gerecht zu werden. Ein Thema, das besonders wichtig ist, betrifft den Schutz digitaler Rechte und die faire Bezahlung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, vor allem im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz. Heute werden Werke von Künstlern, oft ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung, für das Training von KI-Modellen genutzt, ohne dass die Urheber fair bezahlt werden. Ein neuer Artikel im Grundgesetz könnte festlegen, dass die Nutzung solcher Werke für Technologien wie KI nur unter fairen Vergütungsbedingungen erlaubt ist. Das würde sicherstellen, dass Künstler gerecht entlohnt werden und ihre Arbeit in der digitalen Welt angemessen anerkannt wird. So könnten wir die Rechte der Urheber schützen und gleichzeitig den technologischen Fortschritt fair gestalten.“

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Maria Jepsen

Maria Jepsen (79), erste evangelisch-lutherische Bischöfin der Welt

Maria Jepsen (79), erste evangelisch-lutherische Bischöfin der Welt

„Mein liebster Artikel ist 3.3: Diese Sätze sind fast so etwas wie die Bergpredigt im Matthäusevangelium. Ein Miteinander wird hier beschrieben, das möglich ist, wünschenswert, aber viel zu oft behindert, verhindert wird. Leider! Insbesondere zum Leidwesen der Flüchtlinge und Migranten, derer, die sich als religiöse Menschen zu erkennen geben. Und schon wieder derer, die irgendwelche Bezüge zu Judentum und Israel zeigen oder ahnen lassen. Artikel 3.3 spricht von Rasse. Das bleibt ein Problem. Es geht vor allem um Menschen mit anderer Hautfarbe und wohl auch Bekleidung. Toleranz und Respekt zu üben und auszuüben – das bleibt unsere Aufgabe, als einzelne und als Staat. Artikel 3.3 ist somit keine Zustandsbeschreibung, sondern eine enorme Herausforderung. Ein frommer Wunsch? Auf jeden Fall einer für unseren täglichen Wunschzettel. Einer, der erfüllt werden kann, wenn wir es denn wollen. Mag mancher meinen, dass mit der Bergpredigt keine Politik zu machen sei, mit dem Grundgesetz aber sehr wohl, gerade heutzutage.“

Michael Kretschmer

Michael Kretschmer (CDU, 49), Ministerpräsident des Freistaates Sachsen

Michael Kretschmer (CDU, 49), Ministerpräsident des Freistaates Sachsen

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„Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung und Pressefreiheit und das Bekenntnis zu Frieden und Demokratie für unser Zusammenleben. Es sind diese Freiheitsrechte, für die mutige Menschen 1989 in Ostdeutschland gekämpft haben. Das Grundgesetz, niedergeschrieben vor Jahrzehnten, gibt klare Antworten auch auf sehr aktuelle Fragen. Tatsächlich gibt es politische Kräfte, die es nicht gut meinen mit Deutschland, es gibt Feinde unserer Verfassung und Verächter der Demokratie. Alle Demokraten sind aufgerufen, sich diesen Bestrebungen entgegen zu stellen. Und sich immer wieder bewusst zu machen, dass es ein großes Glück und nicht selbstverständlich ist, in Frieden und Freiheit in der Bundesrepublik, im wiedervereinten Deutschland leben zu können. Das Grundgesetz ist ein guter Werte-Kompass. Gut durch die Zeiten zu navigieren ist eine Aufgabe, die uns alle angeht.“

Ulrich Wickert

„Die Ampel hat zwar ein Gesetz zur Freigabe von Rauschmitteln wie Cannabis verabschiedet, es aber nicht geschafft, die Rechte der Kinder ins Grundgesetz aufzunehmen, obwohl das im Koalitionspapier angekündigt wurde. Das ist eine Schande. Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

Ulrich Wickert, hier auf einem Foto, das ihn 2017 auf der 69. Frankfurter Buchmesse zeigt.

Ulrich Wickert (81), deutscher Journalist und Autor. Wickert ist der Gründer der Ulrich Wickert Stiftung bei Pan-International, die den Ulrich-Wickert-Preis für Kinderrechte verleiht.

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Das ist aber nur möglich, wenn dieses Recht für Kinder besonders geschützt wird. Ganz wie es die UNO-Konvention für Kinderrechte fordert, sollte deshalb in Artikel 2 GG stehen, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird.

Wichtig ist die Formulierung, dass das Kindeswohl ein vorrangiger Gesichtspunkt sei. Das Kindeswohl wirkt daher nicht absolut, sondern kann im Einzelfall auch hinter andere Gesichtspunkte zurücktreten. Es soll bei der Berücksichtigung des Kindeswohls jedoch darum gehen, dass sich die Entscheidungsträger über die Auswirkungen der jeweiligen Entscheidung auf Kinder allgemein bewusst werden“.

Christian Wulff

Christian Wulff (64), Bundespräsident a. D.

Christian Wulff (64), Bundespräsident a. D.

„Mein Lieblingssatz im Grundgesetzt ist die Demut der Präambel, in der es heißt: ‚Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk … dieses Grundgesetz gegeben‘. Die Präambel hat für mich ikonische Bedeutung. Sie verpflichtet uns nach bitteren historischen Erfahrungen, eine weltoffene, tolerante und friedliche Staatlichkeit zu sichern; sich nie wieder über andere oder gegen Minderheiten zu überhöhen.“

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Martin Kind

Martin Kind (80), Unternehmer und 96-Geschäftsführer

Martin Kind (80), Unternehmer und 96-Geschäftsführer

„Folgende Artikel haben für mich im Kontext eine hohe Bedeutung: Artikel 1: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Artikel 3: Gleichheit. Artikel 5: Meinungsfreiheit, insbesondere für Medien, Kunst und Wissenschaft. Ich empfehle, das Grundgesetz und die wichtigen Artikel des Grundgesetzes aktiv in den Unterricht an den Schulen einzubinden und die Bedeutung des Grundgesetzes zu betonen.“

Britta Carlson

Britta Carlson (46), Assistenztrainerin der Frauen-Nationalmannschaft

Britta Carlson (46), Assistenztrainerin der Frauen-Nationalmannschaft

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„Das Grundgesetz beginnt mit einem brillanten Satz. Mit sechs Worten, in denen alles drinsteckt. ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Das ist für mich die bestmögliche Spielregel, die im Grundgesetz aufgestellt worden ist. Wenn wir uns alle daran halten und sie respektieren, uns leidenschaftlich, verantwortungsvoll und in vollen Bewusstsein stets an diesen Worten orientieren, dann ist schon ganz, ganz viel erreicht.

Das Grundgesetz hat sich über 75 Jahre bewährt. Es hat maßgeblich dazu beigetragen, dass wir heute in einer gut funktionierenden Gesellschaft miteinander leben. Deswegen will ich mir gar nicht anmaßen, groß zu kritisieren. Ich glaube nicht, dass sonderlich viel fehlt oder vergessen worden ist. Uns sollte allerdings klar sein: die Welt hat sich in den vergangenen 75 Jahren verändert. Die Welt ist schneller geworden, hat technische Revolutionen erlebt, steht teils vor neuen Herausforderungen. Daher sollte es erlaubt sein, das Grundgesetz in Nuancen zu justieren und an unsere heutige Zeit anzupassen – zum Beispiel beim Thema Kinderrechte und Naturschutz.“

Irme Stetter-Karp

Irme Stetter-Karp (68), Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken

Irme Stetter-Karp (68), Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken

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„Der Artikel 3, Absatz 3 bedeutet mir viel: ‚Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.‘ Er konkretisiert den großen und wertvollen Anspruch des Artikel 3, Absatz 1, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Die gesellschaftspolitische Entwicklung unserer Republik im Verhältnis zwischen den Geschlechtern, in der Inklusions- und Migrationspolitik ist ohne diesen Artikel schwer vorstellbar. Persönlich – katholisch, Mädchen und vom Land – war das Grundrecht für meine Bildungsbiografie in den 1970er-Jahren ein Anker und für mein Denken in Fragen der (Sozial-)Politik Leitlinie. Innerhalb der katholischen Kirche ist dieser Grundwert nicht verwirklicht! Es gilt auch in Zukunft, leidenschaftlich für die gleiche Menschenwürde aller zu streiten.

Ab und an beschäftigt mich die Frage, ob wir auch ein Grundrecht bräuchten, das da lautet: ‚Jeder Mensch hat das Recht, zu jedem Zeitpunkt einen Raum zu verlassen.‘ Denn es gibt Situationen, in denen Menschen ein Raum zum Gefängnis wird – im wörtlichen und im übertragenen Sinn. Aber da machen wir eine große Debatte auf…“

Dietmar Woidke

Dietmar Woidke (SPD, 62), Ministerpräsident von Brandenburg

Dietmar Woidke (SPD, 62), Ministerpräsident von Brandenburg

„,Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Auf diesem Satz ruht das Grundgesetz. Er ist genauso schön wie klar in seiner Aussage. Alles andere baut darauf. Er steckt elementar in unserer Gesetzgebung, in der Rechtsprechung, in der Art, wie wir zusammenleben. Artikel 1 ist deshalb für mich der wichtigste Artikel im Grundgesetz. Dieser Kern der Grundrechte des Menschen fällt deshalb ja auch unter die sogenannte ‚Ewigkeitsgarantie‘: Kein Parlament, keine Regierung kommt daran vorbei. Niemand darf diesen Grundsatz ändern. Ohne die Anerkennung der Menschenwürde ist unsere freiheitlich demokratische Grundordnung nicht denkbar. Und es liegt an uns, diesen Satz in unserem Handeln und Denken mit Leben zu füllen – jeden Tag aufs Neue.

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In unserer Landesverfassung haben wir in Artikel 7 den gleichen Satz stehen, ihn aber in Absatz 2 noch ergänzt: ‚Alle Menschen schulden einander die Anerkennung ihrer Würde.‘ Mir ist das wichtig, weil daraus der wunderbare Kernsatz des Grundgesetzes noch um einen aktiven Auftrag für uns alle ergänzt wird. Das gilt für das politische Handeln auf allen Ebenen, aber eben auch für jeden von uns im Alltag, im Umgang mit den Menschen, die uns begegnen. Ich finde, für diesen großartigen Gedanken können wir den Müttern und Vätern des Grundgesetzes genauso wie denen unserer Landesverfassung sehr dankbar sein!“

Micky Beisenherz

„Seinen letzten spektakulären Auftritt hatte Artikel eins des Grundgesetzes an Weihnachten 2018. Und ähnlich so manch anderem Auftritt im Fernsehen ist Aufmerksamkeit nicht ausschließlich mit positiver Wahrnehmung verbunden. Damals rief der FC Bayern zur Pressekonferenz und zum Erstaunen aller zitierte Bayern-Boss Kalle Rummenigge den Satz ‚die Würde des Menschen ist unantastbar‘. Dies geschah, um zu verdeutlichen, dass der Freistaat FC Bayern sich Kritik an Spielern wie Franck Ribéry oder Manuel Neuer grundgesetzlich verbittet. Dass Rummenigge diesen Artikel auspackte, überraschte dann doch viele. Nicht zuletzt deshalb, weil der rothäutige Bonvivant wertvolle Artikel für gewöhnlich auch gerne mal am Zoll vorbei schmuggelt. Nicht so diesen. Diesen sollte die missliebige Presse doch bitterschwer schlucken. Dass ausgerechnet jene PK so würdelosgeraten sollte, lag nicht zuletzt daran, dass Uli Hoeneß in derselben Veranstaltung die Worte seines Vorredners konterkarierte und unter anderem Spieler wie Juan Bernat öffentlich herabwürdigte. Eine schöne Pointe, wie sie beim bayerischen Traditionsclub in seinem Widersinn nur alle paar Minuten vorkommt.

Würde – kennen sie eigentlich nur als Konjunktiv. (Siehe auch aktuelle Situation). Das Interessante an Artikel eins des Grundgesetzes ist, dass er oft in direktem Bezug zu Artikel fünf, der Meinungsfreiheit steht. So hat eine wachsende Zahl von Menschen in Umfragen das Gefühl, ihre Meinung nicht mehr frei sagen zu können. Ein Gefühl (und für Gefühle kann man ja nix), das rein juristisch nicht korrekt ist. In Deutschland kann man zunächst einmal eine ganze Menge sagen. Ja, sogar eine ganz unangenehme Menge, um ehrlich zu sein. Warum also entsteht dieser Eindruck?

Micky Beisenherz (46), deutscher Moderator, TV-Autor und Podcaster

Micky Beisenherz (46), deutscher Moderator, TV-Autor und Podcaster

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Meines Erachtens ist es vor allem die Art, wie Meinungen in sozialen Netzwerken in den letzten Jahren verhandelt wurden. In allen größeren oder kleineren Kontroversen haben die Beteiligten schnell das Feld der Debatte verlassen, um schon im nächsten Schritt nicht mehr den Inhalt des Gesagten zu kritisieren, sondern ausschließlich die Person, die es gesagt hat. Und mit kritisieren ist zu 90% gemeint, dass beleidigt, diffamiert und herabgewürdigt wird. Wenn die Etikettiermaschine erst einmal Amok läuft, dann ist unter Rassist, Spinner, Kriegstreiber, Woke-Faschist, Gendernazi oder Haltdiefresseboomer offensichtlich kein Dialog mehr möglich.

Folglich ist weniger die Meinung eingeschränkt. Es ist vielmehr die Würde, die Schaden davon trägt, wenn man diese allzu leichtfertig äußert. Das ist rasend ungesund für das politische Klima. Und es wäre allen dringend angeraten, dazu zurück zu finden, den Inhalt des Gesagten auseinanderzunehmen, anstatt die Person, der der Gedanke entfahren ist.

Wer Artikel eins des Grundgesetzes pflegt, der tut viel dafür, den Wert von Artikel fünf zu erhalten. Im Zweifel findet man dann als FC Bayern auch wieder einen, der dort als Trainer arbeiten mag.“

Lutz Seiler

Lutz Seiler (60), deutscher Schriftsteller

Lutz Seiler (60), deutscher Schriftsteller

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„Einen ‚Lieblingsartikel‘ habe ich eigentlich nicht – aber ich bewundere die stolze Behauptung, die in der Präambel zum Grundgesetz ausgesprochen wird: ‚Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.‘ Gerade Satz 1 wäre doch zu bezweifeln und müsste eher als ein noch einzulösendes Vorhaben formuliert werden, zumal es nach Mauerfall und Einheit eben keine gesamtdeutsche verfassungsgebende Versammlung gegeben hat, wie sie von Helmut Kohl noch Anfang 1990 und im Juni 1990 vom „Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund Deutscher Länder“ gefordert und von Politikern in Ost und West (darunter Wolfgang Schäuble) in Aussicht gestellt worden war. Auch maßgebliche Verfassungsexperten hatten sich dafür eingesetzt und in Artikel 5 des Einigungsvertrags wird eine neue gesamtdeutsche Verfassung empfohlen. Aber die ‚Gemeinsame Verfassungskommission‘ löste sich 1993 wieder auf. Es blieb bei der Übernahme der fünf Ostländer und Ostberlins nach Artikel 23, der 1949 für den Beitritt des Saarlandes erfunden worden war.

Was mir fehlt, schließt an meine Antwort auf die erste Frage an: Eine gesamtdeutsche Verfassung, die 1989/90 als Zäsur für beide Teile Deutschlands markiert hätte, für Ost und West. Eine gemeinsame Bewegung hin zu etwas Neuem. ‚Es gibt auch Entwicklungen in der DDR in diesen 40 Jahren, die es sich lohnt anzusehen. Ich bin ganz und gar dagegen, eine Position einzunehmen, die auf Anschluss hinausgeht‘, hatte Helmut Kohl Anfang 1990 gesagt. Inzwischen hat sich das Fenster längst geschlossen, in der diese Möglichkeit bestanden und eine positive integrative Wirkung entfaltet hätte.“

Thomas Weikert

Der DOSB will unter der Regie von Präsident Thomas Weikert eine deutsche Olympia-Bewerbung wieder in Angriff nehmen.

Thomas Weikert (62), Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes

„75 Jahre Grundgesetz – das ist wahrlich ein guter Grund zu feiern! Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Grundlage für unsere demokratische Grundordnung geschaffen, die es weiter zu schützen gilt.

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Sie können sich denken, dass mir als Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes aber eines weiterhin als Orientierung und als Abbild verfassungsrechtlicher Wirklichkeit fehlt: das Staatsziel Sport unter Anerkennung seiner Autonomie. Und dabei genügt es nicht, dieses Ziel zu formulieren, sondern es muss auch mit weiteren Rechten unterlegt werden. Artikel 9 Absatz 1 regelt die für unsere Sportvereine und Verbände so wichtige Vereinigungsfreiheit. Aber was nutzt diese Freiheit, wenn nicht auch finanzielle Vorteile, Bedingungen, Anwartschaften oder Ansprüche als Gegenleistung für die zivilgesellschaftliche Arbeit damit verbunden sind. Denn der Sport vereint, in den Vereinen wird Demokratie gelebt. Menschen kommen in einer freien Willensentscheidung unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, sozialem Status oder geschlechtlicher Identität zusammen. Damit erfüllt der Sport zentrale Funktionen für diese Gesellschaft, die aus meiner Sicht noch nicht genügend gewürdigt und auf allen Ebenen – vom Bund bis in die Kommunen – gefördert werden.“

Jens-Christian Wagner

Jens-Christian Wagner (58), Leiter der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora

Jens-Christian Wagner (58), Leiter der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora

„Der für mich wichtigste Artikel ist Artikel 1: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘, steht dort einleitend – des Menschen, nicht nur des Deutschen! Und anschließend wird auf die „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ verwiesen. Das heißt: Die Menschenrechte gelten für alle, unabhängig von der Herkunft, der Religion, dem Geschlecht, der politischen Überzeugung, dem Bildungsgrad, der sexuellen Orientierung, dem Alter oder war sie sonst noch unterscheiden mag. Das ist die Grundregel unserer Gesellschaftsordnung. Dass das Grundgesetz mit diesem Artikel eingeleitet wird, ist kein Zufall. Es ist die Lehre aus den Verbrechen der Nationalsozialisten. Sie sollte für uns auch in Zukunft Handlungsgrundsatz bleiben.“

Markus Lewe

Markus Lewe 859), Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Münster

Markus Lewe 859), Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Münster

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„Städte sind Zukunftsgestalter – bei der Verkehrs- und Energiewende, bei nachhaltigem Bauen und Wohnen, beim Klimaschutz. Wir gestalten Städte für Menschen und mit den Menschen. Deswegen ist Artikel 28 des Grundgesetzes für uns elementar, er garantiert uns Entscheidungsfreiheit: die kommunale Selbstverwaltung. In den Städten wird Politik täglich spürbar für die Menschen. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein Herzstück unserer Demokratie. Wir wissen, wie wir vor Ort gemeinsam mit den Menschen Veränderungen angehen. Und wir wissen, was in der Praxis funktioniert und was nicht. Was uns noch fehlt? Dass Bund und Länder unsere Expertise ernstnehmen. Gute, praxistaugliche Gesetze gibt es am ehes-ten, wenn wir unser Know-how aus dem kommunalen Alltag einbringen können. Das geschieht aber viel zu selten. Wir können uns eine Klausel im Grundgesetz vorstellen, die klar regelt: Wenn Gesetze die Kommunen betreffen, müssen ihre Spitzenverbände, wie der Deutsche Städtetag, auch angehört werden.“

Sahra Wagenknecht

Sahra Wagenknecht (54), deutsche Politikerin und Publizistin

Sahra Wagenknecht (54), deutsche Politikerin und Publizistin

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„Besonders wichtig finde ich das Friedensgebot, auf das uns die Verfassung in Artikel 26 verpflichtet: ‚Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.‘ Gegen dieses Gebot hat Deutschland mit der Beteiligung an der Bombardierung Jugoslawiens im Jahr 1999 schon einmal verstoßen – mit schwerwiegenden Folgen bis heute. Ich denke, es ist mit dem Friedensgebot auch nicht vereinbar, eine Regierung mit Waffen zu beliefern, die den Gazastreifen in ein Trümmerfeld verwandelt und dabei zigtausend Zivilisten getötet hat. Mit diesen Waffenexporten an die extrem rechte Regierung Netanjahu leistet die Ampel Beihilfe zu Kriegsverbrechen, denn mit legitimer Selbstverteidigung hat das Vorgehen der israelischen Armee schon lange nichts mehr zu tun.

Ich fände es gut, wenn man im Grundgesetz soziale Rechte stärker betonen und zum Beispiel ein einklagbares Recht auf Wohnraum verankern würde. Vorbild könnte dabei die Menschenrechtsdeklaration der UNO sein, derzufolge jeder Mensch einen Anspruch auf Nahrung, Kleidung, Wohnung und ärztliche Betreuung sowie ‚das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände‘ hat. Dafür sollte man den Artikel 109 zur Schuldenbremse so verändern, dass nötige Investitionen in unsere Infrastruktur davon ausgenommen sind. Mir ist schleierhaft, warum FDP und Union sich einer solchen Reform der Schuldenbremse verweigern, die selbst von führenden Wirtschaftsinstituten gefordert wird.“

Reinhard Sager

„Das Grundgesetz stellt die Würde des Menschen und seine vom Staat zu schützenden Rechte ganz bewusst ins Zentrum. Es sieht den Menschen dabei aber nicht als ‚Ich-AG‘, sondern als Mitglied einer Gemeinschaft an und garantiert deshalb in Art. 28 den Gemeinden und Kreisen das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen staatlicher Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln, wobei diese grundgesetzliche Gewährleistung auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung, also eine aufgabenangemessene Ausstattung, umfasst. Außerdem garantiert das Grundgesetz den Gemeinden und Kreisen ebenso wie Bund und Ländern die Bildung von Gemeinderäten und Kreistagen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind.

Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistags und Landrat in Ostholstein: „Es würde die Akzeptanz sehr erhöhen, wenn der ländliche Raum finanziell vom Windkraftausbau profitierte.“

Reinhard Sager (65), Präsident Deutscher Landkreistag

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Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund dessen 2017 ausdrücklich herausgestellt, dass die Länder keine Regelungen treffen dürfen, die mit der grundgesetzlichen Selbstverwaltungsgarantie unvereinbar sind oder hinter ihr zurückbleiben, weil das Grundgesetz mit dieser Garantie bestimmte Mindeststandards an bürgerschaftlicher Selbstbestimmung in ganz Deutschland einheitlich garantieren und tatsächlich gewährleisten will. Dabei handelt es sich um im Zweifel von der einzelnen Kommune in Karlsruhe einklagbares Recht!

Dass das Grundgesetz der kommunalen Selbstverwaltung einen so hohen Stellenwert zumisst, um die Selbstgestaltung vor Ort im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des bürgerschaftlichen Engagements zu sichern, sollten wir uns immer wieder dankbar bewusst machen und die sich damit bietenden Möglichkeiten vor Ort nutzen.“

Wolfgang Neskovic

„Es wirkt interessengesteuert und wenig glaubwürdig, wenn das ArchitektForumLübeck und eine kleine Gruppe Lübecker Juristen plötzlich aus ihrem demokratischen Tiefschlaf erwachen und sich berufen fühlen, Kritik an einem längst bekannten Missstand zu üben“, sagt Wolfgang Neskovic (Fraktion 21).

Wolfgang Neskovic (75), Richter am Bundesgerichtshof a.D., Bundestagsabgeordneter der Linken

„Für mich ist es Artikel 1: Danach ist die Würde des Menschen unantastbar. In diesem Satz wurzelt der Kern unserer verfassungsrechtlichen Staatsräson. Er beinhaltet die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes. Als oberster Verfassungswert definiert er das Verhältnis von Staat und Bürgern eindeutig und unveränderlich: Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates Willen. Der Mensch darf also niemals zum bloßen Objekt des Staates werden.

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Wichtig außerdem: Es ist nicht die Würde des deutschen Menschen, die geschützt wird, sondern der Schutz gebührt allen Menschen – unabhängig von Herkunft und Nationalität.

Es fehlen soziale Grundrechte: zum Beispiel das Recht auf Bildung, auf Wohnen, auf Gesundheit und auf Arbeit. Das Grundgesetz wimmelt von bürgerlichen Freiheitsrechten, aber die sozialen Grundrechte fehlen. Obwohl das Sozialstaatsprinzip unseres Grundgesetzes zu den zentralen Staatsprinzipien gehört, hat es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine ausreichende Würdigung und Entwicklung gefunden. Das Sozialstaatsprinzip ist nach wie vor die kleine Schwester des großen Bruders Rechtsstaat.“

Björn Engholm

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Björn Engholm (84), ehemaliger SPD-Chef und Ministerpräsident a. D. des Landes Schleswig-Holstein

„Mein Lieblingsartikel im Grundgesetz trägt die Nr. 1: die unverletzliche Würde aller Menschen, unabhängig von all ihren Verschiedenheiten. Würden sich alle Menschen der Kostbarkeit dieses Grundrechtes bewusst sein, stünde zwar nicht das Paradies vor der Tür, aber wir wären jenem am Lübecker Holstentor postulierten Concordia Domi (Eintracht im Inneren) viel näher, als wir es heute sind. Wenn ich mir eine Ergänzung des GG wünschen dürfte, dann um die Sicherung der Rechte von Kindern (entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention), weil sie ganz besonders schutzbedürftig sind. Auch das Recht auf und der Schutz von Kultur gehörten theoretisch in den Kanon der Grundrechte, aber ich möchte dem Staat praktisch nicht die Definition überlassen, was Kultur ist, wo sie anfängt und wo endet.“

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Dirk Steffens

Dirk Steffens (56), Leiter des Internationalen Naturfilmfestivals Green Screen, Wissenschaftsjournalist, Fernsehmoderator

Dirk Steffens (56), Leiter des Internationalen Naturfilmfestivals Green Screen, Wissenschaftsjournalist, Fernsehmoderator

„Artikel 20a ist wahrscheinlich der wichtigste überhaupt. Denn da geht es um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Also um Umweltschutz. Und der ist von überragender Bedeutung, weil all die anderen schönen Errungenschaften unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung völlig wertlos wären, wenn die natürlichen Lebensgrundlagen verloren gingen. Niemand kann leben, seine körperliche Unversehrtheit genießen, wählen gehen, demonstrieren oder seine Meinung frei äußern, wenn auf den Feldern keine Nahrung wächst, die Atemluft und das Trinkwasser vergiftet sind. In einer zerstörten Umwelt ist auch die Würde jedes Menschen zerstört. Deshalb ist das GG an dieser Stelle unzulänglich, es formuliert nämlich lediglich ein Staatsziel und kein Grundrecht. Das bedeutet: Man kann es nicht einklagen. Und was ist eine Demokratie wert, wenn sie ihren Bürgern nicht gestattet, die Voraussetzung für alles menschliche Leben durch Gerichte schützen zu lassen?“

Gunnar Kilian

Gunnar Kilian (49), Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Personal und Trucks

Gunnar Kilian (49), Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Personal und Trucks

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„Der erste Artikel des Grundgesetzes bildet für mich persönlich das Herzstück unseres Rechtsstaats. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde legt die Basis für viele Grundrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit. Das Grundgesetz schafft den Rahmen für unser gesamtes Rechtssystem und manifestiert unsere rechtliche und institutionelle Ordnung. Es schützt unsere Rechte und Freiheiten und sichert unsere Demokratie. Jeder Artikel hat dabei seine zentrale Bedeutung.“

Thomas Bach

Thomas Bach (70), Präsident des Internationalen Olympischen Komitees

Thomas Bach (70), Präsident des Internationalen Olympischen Komitees

„,Die Würde des Menschen ist unantastbar,‘ heißt es im Grundgesetz. Für mich ist es dessen zentrale Aussage. Sie entspricht meinem christlichen Menschenbild. Gleichzeitig erinnert mich dieser Satz an mein Jurastudium, in dem wir lernten: Meine Freiheit hört an der Nasenspitze anderer auf. Dies wird heutzutage leider zu häufig vergessen. Wir dürfen unsere Freiheit nicht auf Kosten unserer Mitmenschen ausleben.

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Den Sport zeichnet aus, dass er einer der wenigen, wenn nicht der einzige Bereich ist, in dem für alle weltweit die gleichen Regeln gelten und diese nicht nur akzeptiert, sondern auch durchgesetzt werden. Deshalb ist es bedauerlich, dass der Sport mit seinem herausragenden Wert für die Gesellschaft im Grundgesetz fehlt und es kein Bekenntnis zu seinem Schutz gibt. Noch heute bedauere ich, dass es mir in meiner Zeit als DOSB-Präsident nicht gelungen ist, dies zu ändern.“



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