Ab Montag ist Jens Rommel neuer Generalbundesanwalt. Er ist dann oberster Ermittler gegen Terror, Spionage und Kriegsverbrechen. Zuletzt war Rommel Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH). Bekannt wurde er als Leiter der Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg.
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Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte Jens Rommel Anfang Januar vorgeschlagen. Eine Woche später akzeptierten SPD und Grüne im Kabinett den Vorschlag. Am 5. Februar stimmte auch der Bundesrat zu; Rommel hat also auch das Vertrauen der CDU/CSU-regierten Länder. Am Montag überreicht ihm nun Buschmann die Ernennungsurkunde. Erst dann beginnt seine Amtszeit.
Rommel ist ein guter Jurist – und ein politisch denkender Kopf
Der 51-jährige Rommel ist nicht nur ein guter Jurist mit zwei Prädikatsexamen, sondern auch ein politisch denkender Kopf, der vielfältig einsetzbar ist. Schon wenige Jahre nach Start seiner Justizkarriere in Oberschwaben wurde Rommel ans Landesjustizministerium nach Stuttgart geholt, wo er als persönlicher Referent des damaligen Ministers Ulrich Goll (FDP) arbeitete. Dass Rommel selbst FDP-Mitglied ist, dürfte damals ebenso wenig geschadet haben wie jetzt bei seiner Auswahl als neuer Generalbundesanwalt durch den FDP-Bundesjustizminister Buschmann.
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Für Rommel ist die Bundesanwaltschaft bekanntes Terrain. Ab 2007 arbeitete er dort bereits zweieinhalb Jahre lang in der Terrorismus-Abteilung und ermittelte gegen die kurdische PKK, die auch in Deutschland verboten ist. In den letzten vier Jahren war Rommel als BGH-Richter zwar überwiegend für Verkehrsstraftaten zuständig. Daneben war er am BGH aber auch stellvertretender Ermittlungsrichter und musste dabei über die Überwachung und Verhaftung von IS-Terroristen entscheiden.
Für einen Generalbundesanwalt zählt die internationale Zusammenarbeit
Auch in seiner Zeit als Leiter der Ludwigsburger Zentralstelle von 2015 bis 2019 hatte Rommel Bezug zur Bundesanwaltschaft. Der KZ-Wachmann Oskar Gröning war nach grundlegenden Ermittlungen der Zentralstelle vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt worden. Als Gröning in Revision zum BGH ging, verteidigte die Bundesanwaltschaft das Urteil. Am Ende wurde die Verurteilung Grönings vom BGH in einem Grundsatzbeschluss bestätigt, auf dem bis heute die Verfolgung von KZ-Wachleuten und -Schreibkräften beruht.
Wichtig ist für einen Generalbundesanwalt die internationale Zusammenarbeit, etwa bei Ermittlungen zu russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Gut, dass Rommel neben Englisch und Französisch auch Schwedisch sowie etwas Spanisch und Niederländisch spricht. Schon im Studium hat er sich in Schweden zwei Semester lang mit humanitärem Völkerrecht beschäftigt.
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Rommels Vorgänger als Generalbundesanwalt war Peter Frank, der ab 2015 acht Jahre lang amtierte. Im Dezember 2023 wurde Frank auf Vorschlag der CSU überraschend zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Dort ist Frank nun unter anderem für das Haushaltsrecht zuständig, also zum Beispiel für die Auslegung der Schuldenbremse.