Ein deutscher Arbeitgeber muss für die Abschiebung eines Arbeiters aufkommen, den er ohne Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung beschäftigt. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies in seiner am Montag veröffentlichten Entscheidung die Klage eines Bauunternehmers aus Rheinland-Pfalz ab. Er muss nun knapp 6.000 Euro für Abschiebehaft, Flugticket und Organisation der Abschiebung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Konkret ging es um einen albanischen Bauarbeiter. Er war bei einer Zollkontrolle auf der Baustelle des Bauunternehmers ohne Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung aufgefallen. Daraufhin ordneten die Behörden die sofortige Ausreise an. Er erhielt dafür eine Frist von knapp zwei Wochen.

Bauunternehmer begründete Abschiebeverzögerung mit Klinikaufenthalt

Rund drei Wochen nach Ablauf dieser Frist wurde der Mann dann in Deutschland an einem Flughafen aufgegriffen. Er kam in Abschiebehaft und wurde nach fünf Tagen nach Albanien abgeschoben.

Der Bauunternehmer hatte argumentiert, der Mann habe freiwillig ausreisen wollen. Er habe die Frist nur versäumt, weil er in der Zwischenzeit für zwei Wochen in einer Klinik behandelt werden musste.

Gericht weist Klage gegen Kostenübernahme ab

Das Gericht wies diese Argumentation zurück, denn der Albaner habe bei seiner Verhaftung weder Gepäck noch ein Flugticket gehabt. Damit wies das Verwaltungsgericht auch die Klage gegen die Kostenübernahme ab.

Die Abschiebung und die dazu verhängte Abschiebehaft seien rechtmäßig gewesen. Laut Aufenthaltsgesetz müsse der Arbeitgeber die Kosten der Abschiebung übernehmen.





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