Die Lokführergewerkschaft GDL kann ihren Bahnstreik fortsetzen. Die Deutsche Bahn scheiterte mit ihrer Berufung am Hessischen Landesarbeitsgericht. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt einen Antrag auf einstweilige Verfügung des Unternehmens gegen den Streik abgelehnt. Der Streik sei “nicht unverhältnismäßig”, hatte das Arbeitsgericht seine Entscheidung begründet.

Auch der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, sagte, das Instrument des sogenannten Wellenstreiks der GDL sei als Nadelstichtaktik zulässig. Zugleich regte er an, eine formale Schlichtung in dem Tarifstreit anzustreben. Gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann die Deutsche Bahn keine Rechtsmittel mehr einlegen. Mit dem Versuch, einen GDL-Streik juristisch zu verhindern, war der Konzern bereits im Januar in zwei Instanzen gescheitert.

Urteil im Sinne der DB hätte keine Auswirkungen auf Zugausfälle

“Wir müssen die Entscheidung des Gerichts wohl oder übel akzeptierten”, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des Bahn-Arbeitgeberverbands AGV Move. Es sei “leider ohne Erfolg” alles versucht worden, um den Streik zu stoppen. Thomas Gelling von der GDL begrüßte hingegen die Gerichtsentscheidung. Den Vorschlag des Gerichts, in ein Schlichtungsverfahren zu gehen, wolle die Gewerkschaft nun “ergebnisoffen” diskutieren, sagte er. Dafür sei jedoch weiterhin ein “vernünftiges Angebot” seitens der Bahn notwendig.

Der Streik begann in der Nacht zum Dienstag und ist bis 2 Uhr am Mittwoch angesetzt. Selbst wenn das Landesarbeitsgericht der Bahn recht gegeben hätte, hätte sich das kaum auf die Ausfälle ausgewirkt. Nach Angaben der Bahn fallen derzeit vier von fünf Fernverkehrszügen aus, im Regionalverkehr sei die Lage je nach Region unterschiedlich. Der Konzern stellte in Aussicht, am Mittwoch rasch wieder zum regulären Fahrplan zurückkehren zu können.

Die GDL hatte den Streik am Sonntagabend angekündigt. Damit machte sie die Drohung ihres Chefs Claus Weselsky wahr, Streiks auch kurzfristig anzukündigen. Die DB fordert von der Gewerkschaft, zu Warnungen 48 Stunden im Vorfeld zurückzukehren. Die “viel zu kurze Vorlaufzeit von nur 22 Stunden” sei eine Zumutung für Millionen von Passagieren sowie die Wirtschaft, beklagte der Konzern. So stünden, da auch der Güterverkehr bestreikt wird, Lieferungen für die Industrie still.

Gewerkschaft lehnte Kompromissangebot der Bahn ab

Die GDL fordert seit Monaten eine Inflationsausgleichsprämie, Lohnerhöhungen und eine Herabsenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich. Ein Angebot des Bahn-Konzerns, die Arbeitszeit auf 36 Stunden zu reduzieren, lehnte die Gewerkschaft zuletzt ab.

Der Streik ist der Sechste seit Beginn des jüngsten Tarifstreits zwischen der GDL und der Deutschen Bahn. Die Gewerkschaft hatte auch weitere Streiks über Ostern nicht ausgeschlossen. Die GDL verweist auf Tarifabschlüsse mit fast 30 kleineren Bahnunternehmen, in denen sich die Gewerkschaft mit ihren Forderungen durchsetzen konnte. Allerdings müssen die Unternehmen die Abschlüsse nur umsetzen, wenn die Gewerkschaft auch bei der Deutschen Bahn Erfolg hat.



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