Angehörige des Toten und Mitglieder des Recherche Zentrums bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Strafanzeige gegen Dessauer Polizisten.

Angehörige des Toten und Mitglieder des Recherche Zentrums bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Strafanzeige gegen Dessauer Polizisten.

Foto: dpa | Sebastian Gollnow

»Die Fragen konnte man uns nicht verbieten, Antworten haben wir nicht bekommen«, kommentierte der Rechtsanwalt Sebastian Scharmer anlässlich der Verkündung des Urteils gegen den »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) vor sechs Jahren in München. Dort vertrat er die Nebenklägerin Gamze Kubaşık, die Tochter des am 4. April 2006 in Dortmund ermordeten Mehmet Kubaşık.

Ankläger im NSU-Verfahren war der Generalbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof, der nun auch zu dem dubiosen Tod von Jürgen Rose in Dessau ermitteln soll. So sagte es Rechtsanwalt Scharmer am Donnerstag bei einer Pressekonferenz, auf der Angehörige und eine Recherchegruppe stichhaltige neue Erkenntnisse präsentierten.

Eigentlich ist der GBA nicht für Mordermittlungen gegen Polizisten zuständig – es sei denn, die in Karlsruhe ansässige Behörde erkennt eine besondere Bedeutung. Die gibt es durchaus, denn der Tod von Rose war kein Einzelfall. Zuzutrauen ist es den Dessauer Beamten, dass sie mehr als einmal auf der Wache mordeten, um Misshandlungen zu vertuschen. Das haben die Ermittlungen im Fall von Oury Jalloh gezeigt.

Der GBA ist ein politischer Beamter, der die Kriminalpolitik der Bundesregierung umsetzen soll. Wird die Anzeige zum Tod von Jürgen Rose in Karlsruhe abgewiesen, ist dies also auch eine politische Entscheidung. Sie würde belegen, dass die Ampel-Koalition die Verfolgung fortgesetzter und tödlicher Polizeigewalt geringschätzt. Auch deshalb ein Fall von besonderer Bedeutung.

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