Kommentar zu Marco Buschmann
Datenspeicherung vs. Mieterschutz: Das eigenwillige Rechtsverständnis des Justizministers
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, äußert sich bei einer Pressekonferenz im Bundesjustizministerium zur Einigung der Koalitionsfraktionen zur Datenspeicherung und Mietpreisbremse.
Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa
Das Prinzip der Vertragstreue gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des Rechts. „Pacta sunt servanda“, wussten schon die alten Römer – Verträge sind einzuhalten.
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Als Doktor der Rechtswissenschaft ist Bundesjustizminister Marco Buschmann der Grundsatz nicht nur vertraut, er hat sich auch immer wieder darauf berufen, wenn es darum ging, die von seiner Kabinettskollegin Nancy Faeser geforderte anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu verhindern. Buschmann, der das entsprechende Kapitel im Koalitionsvertrag mit ausgehandelt hatte, hat hundertfach betont, dass dieses keine anlasslose Speicherung vorsieht. Er stehe zum Koalitionsvertrag, ließ der Liberale wissen. Wenn das alle täten, müsse niemand Sorge haben, dass Dinge liegen bleiben.
Die „Dinge“, auf die Buschmann anspielte, waren die im Koalitionsvertrag ebenfalls vereinbarten Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter. Deren Umsetzung hatte er über Jahre blockiert – als Faustpfand für die Verhandlungen in Sachen Onlinedaten.
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Nun haben Innenministerin Faeser und ihre SPD zähneknirschend klein beigegeben. Die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten wird es in dieser Legislaturperiode nicht geben – auch wenn Ermittler ein solches Instrument im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern dringend fordern.
Doch wer gedacht hat, dass Buschmann nun im Gegenzug die vereinbarten Änderungen beim Mietrecht umsetzt, sieht sich getäuscht. Die Verlängerung der Mietpreisbremse für Neuverträge soll kommen, bei der Absenkung der Kappungsgrenze für Bestandsverträge und der Neuregelung der Berechnung von Mietspiegeln aber sieht der FDP-Mann plötzlich Diskussionsbedarf. Vertragstreue? Ist dem Justizminister auf einmal gar nicht mehr so wichtig.
Nun sind Koalitionsverträge nicht einklagbar. Wer gegen sie verstößt, kann von keinem Gericht der Welt verurteilt werden. Einen politischen Preis aber haben Vertragsbrüche in Koalitionen sehr wohl. Buschmann bezahlt mit seiner Glaubwürdigkeit.